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Verwaltungsgerichtshof verpflichtet Bayern zu Feinstaub-Aktionsplan

Berlin (ots)

Der Freistaat muss "unverzüglich" einen Plan zur
Eindämmung der Feinstaubbelastungen vorlegen - Deutsche Umwelthilfe: 
"Die Gnadenfrist ist abgelaufen, Bund und Länder müssen sich nun 
endlich über eine Förderung des Rußfilters einigen"
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dem Freistaat Bayern 
wegen fortgesetzter Untätigkeit bei der Feinstaubbekämpfung eine 
schwere Rüge erteilt und gleichzeitig Bund und Länder indirekt 
aufgefordert, sich endlich auf wirksame gesetzliche Regelungen gegen 
die großräumige Luftverschmutzung zu verständigen. In dem am Dienstag
veröffentlichten Urteil gibt der Verwaltungsgerichtshof einem 
Anwohner der Landshuter Allee Recht, der angesichts der ständigen 
Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte an seinem Wohnort die 
Aufstellung eines Aktionsplans zur Eindämmung der Misere durch den 
Freistaat Bayern verlangt hatte. 16 Monate nach dem Inkraftreten der 
Grenzwertregelung sei es "als nicht (mehr) rechtmäßig anzusehen, wenn
die zuständige Behörde trotz von Anfang an evidenter 
Überschreitungsgefahr noch immer keinen Aktionsplan vorlegen kann." 
Dies sei "unverzüglich nachzuholen". Die Deutsche Umwelthilfe e. V. 
(DUH) hatte den Kläger in München, wie andere von hohen 
Feinstaubbelastungen betroffene Bürger in anderen Städten, bei seinem
Gang vor die Gerichte unterstützt.
"Die Gnadenfrist für alle Feinstaub-Ignoranten ist abgelaufen", 
kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch das Urteil. "Der 
Verwaltungsgerichtshof hat in dankenswerter Klarheit allen 
Verantwortlichen ins Stammbuch geschrieben, dass niemand geltendes 
Recht einfach ignorieren kann. Das Urteil ist auch eine Warnung an 
alle, die derzeit glauben machen wollen, das drängendste 
Luftreinhalteproblem in Deutschland könne durch die Aufweichung und 
Anhebung von Grenzwerten gelöst werden. Wir fordern Bund und Länder 
auf, endlich eine wirksame Förderung rußfreier Dieselfahrzeuge zu 
beschließen und sich endlich gegen die Automobilindustrie 
durchzusetzen."
Das Gericht entschied, dass der Freistaat Bayern selbst dann zur 
Aufstellung des Aktionsplans  verpflichtet sei, wenn "entgegen dem 
gesetzlichen Regelfall" auch danach die Einhaltung der Grenzwerte 
nicht sicher gewährleistet sei. Bayern sei nämlich nicht allein 
verantwortlich dafür, dass sich Bund und Länder immer noch nicht auf 
wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der großräumigen Luftverschmutzung 
haben verständigen können. Tatsächlich hatten sich Bund und Länder 
jahrelang bei der Verabschiedung einer Kennzeichnungsverordnung für 
Dieselstinker und den Modalitäten zur Förderung des 
Dieselpartikelfilters in Neu- und Altfahrzeugen gegenseitig 
blockiert.
DUH-Anwalt Remo Klinger erwartet, dass das Münchner Urteil auf 
andere Ballungszentren mit ebenfalls regelmäßig überhöhten 
Feinstaubbelastungen ausstrahlt. Klinger: "Dieses Urteil hat 
bundesweite Bedeutung. Zum ersten Mal hat in Deutschland ein 
Obergericht über die Feinstaubproblematik entschieden und den 
Betroffenen ein Recht auf saubere Luft zugesprochen." Dass die 
Verwaltungsrichter gleichzeitig mit dem Finger auf die Versäumnisse 
der Bundes- und Landespolitik zeigten, werde dort hoffentlich richtig
verstanden. Die DUH werde deshalb weiter auch vor den Gerichten für 
die Einhaltung der Grenzwerte streiten und behalte sich vor, dazu 
Revision zum Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Auf Dauer könne 
nicht akzeptiert werden, dass geltende Grenzwerte überschritten 
werden dürfen, weil lokale und regionale Behörden bei ihren 
Bemühungen um Abhilfe von Bund und Ländern nicht ausreichend 
unterstützt würden.
AZ. 22 BV 05.2461 und 22 BV 05.2462
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 
10178 Berlin, (www.duh.de), Tel.: Mobil.: 0171/ 3649170, 
Fax.: 0 77 32/ 9995-77, E-Mail:  resch@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen-Klinger, 
Schaperstr. 15, 10719 Berlin, Tel.: 030/88472-80, Fax: 03088472-810, 
E-Mail:  klinger@geulen.com
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 
10178 Berlin, Tel.: 030/ 25 89 86-15, mobil 0171/ 56 60 577, 
E-Mail:  rosenkranz@duh.de

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