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McDonalds führt seine Kunden mit als "Mehrweg" getarnten Cola Ball-Flaschen in die Irre

Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe beklagt "als Marketing-Gag
verkleideten Frontalangriff auf das Getränke-Mehrwegsystem" und mahnt
die Fastfood-Kette wegen Verbrauchertäuschung ab - 
Getränkefachgroßhandel geht wettbewerbsrechtlich gegen pfandfreien 
Einwegverkauf vor
Berlin, 31. Mai 2006: Im Windschatten der Fußball-WM versuchen 
sich die US-Konzerne McDonalds und Coca-Cola als Tabubrecher. Mehrere
Millionen fußballförmige Einweg-Coca-Cola-Plastikkugeln mit dem 
Aufdruck "Mehrwegflasche" sollen bis zum Tag des Endspiels am 9. Juli
an den Fan gebracht werden - ohne dass dafür ein Pfand erhoben wird. 
Weil das in eklatantem Widerspruch zur geltenden 
Verpackungsverordnung steht, wehren sich die Deutsche Umwelthilfe e. 
V. (DUH) und der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels 
(GFGH) gegen diese Praxis. Die DUH hat McDonalds wegen 
Verbrauchertäuschung abgemahnt. Betriebe des GFGH gehen zudem 
wettbewerbsrechtlich gegen die Nichterhebung eines Pfandes vor.
"Wir erleben einen unglaublich dreisten Angriff auf das 
Getränke-Mehrwegsystem", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
"Nachdem die Einweglobby mit ihrem Versuch gescheitert ist, das Pfand
auf Einweggetränke zu verhindern, erleben wir nun eine raffinierte 
Verbrauchertäuschung, indem Ex-und-Hopp-Behälter pfandfrei als 
umweltfreundliche Mehrwegflaschen getarnt verkauft werden." Das führe
nicht nur unter Umgehung der Gesetze die Verbraucher in die Irre, 
sondern sei auch noch äußerst lukrativ: So fallen weder Kosten für 
die Beteiligung am Einwegpfandsystem an, noch zahlt Coca Cola die 
Grüne Punkt Gebühr. "Die Konzernstrategen von Coca-Cola und McDonalds
spekulieren darauf, dass in der Phase der Fußballeuphorie jeder als 
Spielverderber gilt, der auf diesen offenen Gesetzesbruch aufmerksam 
macht. Das ist nicht nur hintersinnig, sondern auch hinterhältig. 
Kämen die Konzerne damit jetzt im Windschatten der Fußball-WM durch, 
würden die Verbraucher bald von einer neuen Einwegwelle - als Mehrweg
getarnt - überrannt", so Resch. Was wie eine einmalige Sonderaktion 
gestartet worden sei, werde, wenn dieser erste Versuch 
beanstandungsfrei bliebe, zahlreiche Nachahmer finden.
Der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels hat bei 
Coca-Cola gegen den offensichtlichen Versuch, sich über den 
pfandfreien Verkauf von Einweg-Plastikflaschen Wettbewerbsvorteile zu
verschaffen, in einem Schreiben scharf protestiert. Der 
Getränkefachgroßhandel verstehe das Vorgehen "als Aushebelung der 
Regelungen der Verpackungsverordnung, mit dem eine Einwegverpackung 
unter dem Deckmantel einer Mehrweg-Deklaration vertrieben wird", 
sagte der Geschäftsführende GFGH-Vorstand Günther Guder. 
Getränkefachhändler seines Verbandes gingen gegen die Praxis von 
McDonalds-Verkaufsstellen juristisch vor und haben diese gestern 
wettbewerbsrechtlich abgemahnt. Guder: "Der aktuelle Fall ist ein 
klarer Rechtsverstoß."  Bedrohlicher sei jedoch, dass erneut von 
einzelnen Unternehmen "ein offensichtlich strategisch angelegter 
Versuch gestartet wird, das deutsche Mehrwegsystem zu  diskreditieren
und zu erodieren."  Manche Konzerne glaubten offenbar, dass für sie 
geltendes Recht keine Verbindlichkeit habe.
Seit dem 17. Mai bringt McDonald nach eigenen Angaben täglich 
300.000 der "Coke-Bälle" in "limitierter Auflage" bis zum Abschluss 
der Fußballweltmeisterschaft auf den Markt. Die 
Viertel-Liter-Rundflaschen tragen die Aufschrift "Mehrwegflasche". 
Gleichzeitig werden die Kunden in Werbeveröffentlichungen 
aufgefordert, die mit sechs unterschiedlichen Fan-Motiven 
ausgestatteten Kunststoffflaschen zu sammeln. Diese als 
"Mehrwegflaschen" getarnten, dünnwandigen Einweg-Behälter sollen 
erkennbar nicht zurückgebracht werden, entsprechende Aufforderungen 
fehlen in den Werbeveröffentlichungen der Unternehmen. Die Tatsache, 
dass zudem kein Pfand erhoben wird, führt dazu, dass praktisch keine 
leeren Plastikflaschen bei McDonalds abgegeben werden. DUH-Testkäufe 
ergaben, dass einzelne Filialen die Rücknahme ausdrücklich unter dem 
Hinweis verweigern, es sei zuvor ja kein Pfand erhoben worden.
Zwar behauptet Coca-Cola, die Flaschen könnten an ihrem 
Produktionsort Genshagen bei Berlin auch wiederbefüllt werden. 
Tatsächlich bezweifelt die DUH ein funktionierendes   
Mehrweg-Rücknahme, -Reinigungs- und Wiederbefüllungssystem. Es wäre 
auch unsinnig: Denn wegen der Kürze der Fußball-Weltmeisterschaft ist
an eine mehrfache Wiederverwendung gar nicht zu denken. Die Kette 
Erstverkauf, Rückgabe, Wiederaufbereitung inklusive Reinigung der 
Flasche, nochmalige Abfüllung, Vertrieb und erneuter Verkauf könne 
gar nicht mehrfach durchlaufen werden. Zudem kommen nach Recherchen 
der DUH pro McDonalds Filiale nur einzelne Flaschen zurück.
Tatsächlich bestätigen befragte Filialmitarbeiter, dass praktisch 
kein Kunde auf die Idee komme, die Coke Ball-Flaschen 
zurückzubringen. Schließlich werde dafür nicht geworben und es gebe 
ohne vorherige Pfanderhebung auch keinerlei Anreiz. Lediglich 
Behälter, die als Teil eines McDonald-Menüs vertrieben würden, 
blieben teilweise in den Filialen liegen und würden in eigenen 
"Sammelbehältnissen" entsorgt.
Die DUH verlangt in ihrer Eigenschaft als klageberechtigter 
Verbraucherschutzverband von McDonalds Deutschland bis zum morgigen 
Donnerstag, 15 Uhr, die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. 
Zudem fordert die DUH die zuständigen Landesbehörden und das 
Bundesumweltministerium in Berlin auf, ordnungsrechtlich gegen 
McDonalds und Coca Cola vorzugehen.
Für Rückfragen:
Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des 
deutschen Getränkefachgroßhandels e. V. Monschauer Str. 7, 40549 
Düsseldorf; Tel.: 0211 5065218, Fax.: 0211 683602, Mobil: 0172 
2424950, E-Mail:  guder@bv-gfgh.de
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Bundesgeschäftsführer, 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 
030 258986-19, E-Mail:  resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Leiter Politik, 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 
258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail:  rosenkranz@duh.de

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