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DaimlerChrysler-Tochter verzichtet auf irreführende Werbung für Diesel-Smart

Berlin, 14. Juli 2006 (ots)

In einer außergerichtlichen
Vereinbarung verpflichtet sich Smart gegenüber der Deutschen 
Umwelthilfe (DUH), künftig für das Modell Fortwo cdi nicht mehr mit 
der irreführenden Zeile "PM-Katalysator mit Dieselpartikelfilter" zu 
werben - DUH fordert Daimler-Chrysler-Chef Dieter Zetsche auf, das 
Folgemodell des Diesel-Smart mit einem geregelten Partikelfilter 
auszustatten und damit ein Versprechen seines Vorgängers Jürgen 
Schrempp einzulösen
Berlin, 14. Juli 2006: Gut einen Monat nachdem die Deutsche 
Umwelthilfe e. V. die Daimler-Chrysler-Tochter Smart wegen 
irreführender Werbung für das zweisitzige Dieselmodell Fortwo cdi 
abgemahnt hatte, einigten sich die Parteien am Freitag 
außergerichtlich. Sie folgten damit einer Anregung des Landgerichts 
Stuttgart, nach der mündlichen Verhandlung am 30. Juni. In der 
Vereinbarung verpflichtet sich Smart, für die Bewerbung des smart 
fortwo cdi in der derzeitigen Motorisierung den Zusatz "mit 
Dieselpartikelfilter" entweder durch die in derselben Zeile 
eingefügten Worte "offenes System" oder "PM-Katalysator" zu ergänzen 
oder auf den Zusatz "mit Dieselpartikelfilter" ersatzlos zu 
verzichten.
Zudem wird Smart, nicht weiter damit zu werben, beim smart fortwo 
cdi werde ein "PM-Katalysator mit Dieselpartikelfilter" eingesetzt. 
Ferner verpflichtet sich Smart, nicht zu behaupten, der Verbraucher 
werde wegen des Dieselpartikelfilters für dieses Fahrzeug "in manchen
Ländern Steuervergünstigungen erhalten". solange dafür keine 
gesetzliche Grundlage besteht.
Smart verpflichtete sich darüber hinaus, dass den potenziellen 
Kunden in der zur Werbung gehörigen technischen Beschreibung sowie im
Internet-Auskunftssystem AISA im Zusammenhang mit der Erwähnung des 
Dieselpartikelfilters im smart fortwo cdi durch eine nachvollziehbare
Erläuterung der Partikelminderung (Wirkungsgrad bei der Minderung der
Partikelanzahl 30 - 50 Prozent) die grundsätzlichen technischen 
Unterschiede zu einem geschlossenen Dieselpartikelfilter mitgeteilt 
werden.
Alle smart-Verkaufsstellen werden kurzfristig erneut über die 
Besonderheiten des offenen Partikelminderungssystems im smart fortwo 
cdi die grundsätzlichen technischen Unterschiede zu einem 
geschlossenen Dieselpartikelfilter in Kenntnis gesetzt und auf die 
entsprechend erfolgte Schulung hingewiesen.
Smart hat sich schließlich verpflichtet, bei allen neu zu 
Werbezwecken und zu öffentlicher Verwendung produzierten 
Druckerzeugnissen (Produktprospekte, Preislisten, technische 
Prospekte etc.) sowie bei allen elektronischen Displays in den 
Verkaufsstellen auf die Besonderheiten des offenen 
Partikelminderungssystems im smart fortwo hinzuweisen.,  Bestände 
bereits gedruckter Farbprospekte werden  nachträglich mit Aufklebern 
versehen, in denen auf die Besonderheiten des im Fortwo cdi 
eingesetzten offenen Partikelminderungssystems hingewiesen wird.
"Wir haben uns in allen uns wichtigen Punkten durchgesetzt und 
sind mit dieser Lösung sehr zufrieden", sagte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach der Einigung. Nachdem 
sich bei Smart in den vergangenen Tagen anscheinend die Einsicht 
durchgesetzt habe, dass wegen der "strittigen Werbung nicht nur eine 
Niederlage vor Gericht, sondern dazu ein herber Imageschaden" drohte,
seien die Verhandlungen mit Smart Chef Ulrich Walker konstruktiv und 
zielorientiert verlaufen. Dafür sei er dankbar.
Resch forderte Daimler-Chrysler-Chef  Dieter Zetsche auf, die 
Zusage seines Vorgängers Jürgen Schrempp einzulösen, alle Diesel-Pkw 
der Mercedes Group mit einem geschlossenen Partikelfilter 
auszustatten. Diese Zusage umfasse auch den Smart. Die minder 
wirksamen offenen Partikelminderungssysteme seien nur in der 
Nachrüstung von Altfahrzeugen akzeptabel. Alarmiert sei die DUH über 
Gerüchte, dass auch der nächste Diesel-Smart des Modelljahres 2007 
ohne geregelten Dieselpartikelfilter auf den Markt kommen solle. 
"Wenn Smart den nächsten Fortwo wieder mit einem minder wirksamen 
Partikelminderungssystem ausstattet. werden wir mit weiteren 
kreativen Initiativen dafür sorgen, dass das den potenziellen Kunden 
nicht verborgen bleibt", mahnte Resch.
Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und Smart 
hatte sich daran entzündet, dass ausgerechnet der Zweisitzer-Diesel 
des Stadtwagens Smart serienmäßig mit einem minder wirksamen 
Partikelreinigungssystem ausgestattet ist, ohne dass diese 
Billig-Lösung potenziellen Smart-Käufern in der Werbung bisher 
mitgeteilt wurde. Selbst der ADAC war der Filterwerbung für den 
Diesel-Smart auf den Leim gegangenen und hatte ihn erst nach einem 
entsprechenden Hinweis der DUH von einer über den Internetauftritt 
des Automobilclubs verbreiteten Liste mit vollwertigem 
Dieselpartikelfilter ausgestatteter Diesel-Neuwagen gestrichen. Die 
in den Dieselsmart serienmäßig eingebaute Abgasreinigung schafft mit 
21,7 mg PM/km nur knapp die seit Anfang 2005 europaweit verbindliche 
Euro-4-Norm, die als Obergrenze 25 mg PM/km erlaubt. Den geplanten 
Euro-5-Rußpartikelgrenzwert von 5 mg PM/km verfehlt der Kleinwagen 
dagegen um mehr als das Vierfache. Damit müssten Autokäufer, die sich
für diesen Diesel-Smart entscheiden, nach den Plänen der 
Bundesregierung zur Förderung sauberer Diesel-Pkw ab 2007 bei der 
erstmaligen Zulassung des Kleinwagens sogar eine Strafsteuer in Höhe 
von 300 Euro und ab 2008 außerdem 40 Euro erhöhte Kfz-Steuer zahlen. 
Hinzu käme der Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
Nachdem Smart eine von der DUH Anfang Juni verlangte 
Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet hatte, klagte die Umwelt- 
und Verbraucherschutzorganisation vor dem Landgericht Stuttgart, das 
die Kontrahenten nach der mündlichen Verhandlung Ende Juni zu einer 
außergerichtlichen Einigung aufforderte, die nun erfolgt ist.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Bundesgeschäftsführer, 
Hackescher Markt 4, 
10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, 
E-Mail:  resch@duh.de 
Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt
4, 
10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail:  ziehm@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Leiter Politik, 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 
258986-19, Mobil: 0171 5660577, 
E-Mail:  rosenkranz@duh.de

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