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Halbjahresbilanz Dosenpfand: Getränkedose ist mausetot

Berlin (ots)

Die Getränkedose ist mausetot - Deutsche
Umwelthilfe droht, geht gegen dreiste Machenschaften von Teilen des 
Handels und Getränkeindustrie zur Nichtauszahlung von Pfandbeträgen 
auf dem Rechtswege vorzugehen
Exakt sechs Monate nach Abschaffung der Insellösungen und damit 
letztendlichen Einführung des Dosenpfandes feiert die Deutsche 
Umwelthilfe e.V. das fast vollständige Verschwinden der besonders 
umweltbelastenden Getränkedose als eine der großen Erfolge des 
Einwegpfandes. "Auch die im Frühjahr gestartete millionenschwere 
Imagekampagne 'Can open' konnte die Bundesbürger nicht umstimmen: Die
Getränkedose ist tot, mausetot", so Jürgen Resch, 
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH).
Ebenfalls positiv hat sich das Dosenpfand auf das Problem der 
Landschaftsvermüllung ausgewirkt. Während bis 2002 zuletzt ca. zwei 
bis drei Milliarden Getränkeeinwegverpackungen nicht ordnungsgemäß 
entsorgt und u. a. in Parkanlagen und Straßenrändern landeten, werden
sie heute durch die geordnete Pfandrücknahme sortenrein erfasst und 
hochwertig recycelt. Die Mehrweg-Schutzwirkung des Einwegpfandes 
hingegen ist bei den verschiedenen Getränkesegmenten unterschiedlich 
stark eingetreten. Während bei Bier die Mehrwegquote stabil bei ca. 
90 Prozent liegt, sinkt sie bei alkoholfreien Getränken (Wasser und 
Erfrischungsgetränken mit CO2). Trotz dieser besorgniserregenden 
Entwicklung liegt sie aber mit knapp 50 Prozent immer noch um ein 
mehrfaches über der Mehrwegquote von unbepfandeten Getränken wie Wein
und Fruchtsäften, die ohne Schutz des Einwegpfandes bei jeweils unter
10 Prozent dümpelt.
Hinsichtlich der praktischen Umsetzung beim Einwegpfand haben sich
in den vergangenen Wochen Teile des Handels lautstark über gefälschte
Pfandetiketten beschwert. Nach Aussage von Kennern des 
DPG-Pfandsystems sind die Betrugsversuche jedoch Einzelfälle, die 
durch den verspäteten Start des Sicherheitssystems zudem begünstigt 
wurden. Wirkliche Sorgen bereiten der DUH hingegen die systematischen
Versuche von Teilen des Handels und der in Einweg abfüllenden 
Industrie, dem Verbraucher den ihm zustehenden Pfandbetrag möglichst 
nicht rückzuerstatten. Diese Machenschaften sind zwischenzeitlich so 
ausgeufert, dass die DUH besonders spektakuläre Fälle unter Nennung 
der Betroffenen veröffentlichen und auf dem Rechtswege verfolgen 
wird. Zudem fordert die DUH von Bund und Ländern, im Rahmen der 
aktuellen 5. Novelle der Verpackungsverordnung entsprechende 
Regelungen zum Schutz der Verbraucher mit aufzunehmen.
Ein besonders dreister Versuch der Nichtauszahlung von 
Einweg-Pfandbeträgen stellt der Verkauf von Radeberger-Bierflaschen 
(SixPacks) in den Penny-Märkten (REWE-Handelsgruppe) dar. Auf den 
ersten Blick sind diese Flaschen ordnungsgemäß auf dem Rücketikett 
und der Umverpackung als Einwegflaschen gekennzeichnet und werden mit
jeweils 25 Cent bepfandet, wobei der Pfandbetrag auf diesen Flaschen 
nicht sichtbar ist. Da Radeberger dieses offensichtlich nur bei PENNY
angebotene Einwegbier in eine braune 0,5l Glasflasche abfüllt, die 
identisch zur 0,5l-NRW-Mehrwegflasche zu sein scheint, wird diese von
vielen Rücknahmeautomaten als "Mehrwegflasche" erkannt und es wird 
nur der ermäßigte Mehrweg-Pfandbetrag von 8 Cent ausgezahlt.
Viele Verbraucher geben offensichtlich zudem diese typische 
Mehrwegflasche wie gewohnt in einem Getränkekasten zurück. Auch hier 
wird sie wegen ihrer Form als "Mehrweg" erkannt und es wird nur der 
Mehrweg-Pfandsatz von 8 Cent ausgezahlt. Pfandschlupf pro Flasche: 17
Cent.
Durch massive Verbraucherproteste auf diese Praktiken aufmerksam 
geworden, fordert die DUH von Radeberger einen sofortigen Stopp 
dieser Praxis und die Abführung des so erzielten Pfandschlupfes für 
ein Verbraucherschutzprojekt. Andernfalls erwägt die DUH eine Klage 
zur Gewinnabschöpfung. Die PENNY-Handelsgruppe soll zudem Stellung zu
der Frage beziehen, ob es zutrifft, dass dieser Pfandschlupf ganz 
oder teilweise von Radeberger an Penny (z.B. als 
"Werbekostenbeitrag") zu zahlen ist. Einwegflaschen anderer 
Brauereien haben bisher eine andere Form und sind leichter.
Weit verbreitet ist auch die Praxis, verbeulte oder leicht 
beschädigte Einwegflaschen nicht mehr zurückzunehmen und den 
Pfandbetrag nicht auszuzahlen. "Solange die Einwegverpackung nicht 
erkennbar z.B. durch einen Automaten entwertet ist, besteht der 
Pfanderstattungsanspruch fort", so Resch. "Die Verweigerung der 
Rücknahme durch einen Automaten ist kein Grund, eine Leerverpackung 
nicht anzunehmen. In diesem Fall kann der Verbraucher darauf 
bestehen, dass diese Verpackungen manuell geprüft und zurückgenommen 
werden."
Nach Ansicht der DUH ist schließlich die Beschriftung der 
bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen kurzfristig zu verändern: In 
der Regel wird zwar das DPG-Logo korrekt aufgedruckt. Es fehlt aber 
in fast allen Fällen jeglicher Hinweis auf den Pfandwert von 0,25 
EUR. Somit übersehen viele Verbraucher die pfandhaltige 
Leerverpackung. Nachdem große Teile der Getränkeindustrie und des 
Handels auf diese Weise den Verbraucher nicht korrekt informieren, 
fordert die DUH Bund und Länder dazu auf, im Rahmen der aktuellen 
Novelle der Verpackungsverordnung verbindlich vorzuschreiben, dass 
bepfandete Einwegverpackungen den Hinweis "Einwegpfand 0,25EUR" 
tragen müssen.
Eine weitere Verstoß-Variante ist der Import pfandpflichtiger 
Getränke, die dann aber ohne Pfand verkauft werden, bzw. bei denen 
der Pfandbetrag nur bei gleichzeitiger Vorlage des Kassenbons 
erstattet wird. Bisher gibt die Verpackungsverordnung nichts her, 
gegen ungekennzeichnete pfandpflichtige Verpackungen vorzugehen. Ein 
offensichtlicher Verstoß wird damit erst dann angreifbar, wenn die 
Verpackung zurückgegeben wird. Das führt zu einer 
Wettbewerbsverzerrung zu Lasten derer, die den gesetzlichen Vorgaben 
folgen. Die Novelle in der vorliegenden Form löst das 
Kennzeichnungsproblem höchstens zu Hälfte, wie der Fall Radeberger 
zeigt. "Es ist Zeit, diese Scheibchen-Taktik bei der 
Dosenpfand-Umsetzung endlich zu beenden und klare und vollziehbare 
Regelungen auf den Weg zu bringen!", so der 
DUH-Bundesgeschäftsführer.
Erfreulicherweise verspricht die derzeit diskutierte Novelle der 
Verpackungsverordnung ein Ende der Pfandfreiheit für sog. 
"diätetische Getränke". Selbst große Unternehmen wie Red Bull 
verkauften plötzlich ihre nur minimal veränderten "SugarFree" 
Getränke plötzlich pfandfrei. "Mit diesem Spuk wird es 
erfreulicherweise Anfang 2007 ein Ende haben, alle sog. diätetischen 
Getränke werden dann pfandpflichtig. Damit verschwinden auch die 
pfandfreien Wellness-Getränke, bei denen es offensichtlich bereits 
genügt, bei der Herstellung eine Zitrone am Wasser vorbei zu tragen 
und Zuckerersatzstoffe reinzubröseln, um ein - wie auch immer 
schmeckendes - Getränk "diätetisch" zu nennen. Es ist höchste Zeit, 
dass dieser Missbrauch aufhört", so Resch.
Pfandverstöße können Sie der DUH unter www.duh.de mitteilen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, (www.duh.de), Tel.: 030/258986-0, 
Fax: 030/258986-19, mobil 0171/3649170, E-Mail:  resch@duh.de
Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, 
Mobil: 0171/5660577, Tel. 030/258986-15, Fax. 030/258986-19,  
rosenkranz@duh.de
Eva Leonhardt, Projektleiterin Kreislaufwirtschaft der DUH, 
Hackescher Markt 4, 
10178 Berlin, Tel.: 030/258986-12, Fax: 030/258986-19, mobil: 
0151/16716545, 
E-Mail:  leonhardt@duh.de

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