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Vergaberecht: Wirtschaftsausschuss für ökonomische Vernunft im Vergaberecht - Klare Absage an einen Zwang zur Fach- und Teillosvergabe - Mittelständische Interessen so besser gewahrt

Berlin (ots)

"Mit seiner Absage an den geplanten Zwang zur Fach-
und Teillosvergabe bricht der Wirtschaftsausschuss des Deutschen 
Bundesrates eine Lanze für die ökonomische Vernunft im Vergaberecht".
Mit diesen Worten kommentierte heute in Berlin der 
Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, 
RA Michael Knipper, die Empfehlung des federführenden 
Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundesrates zur geplanten 
"Mittelstandsklausel" (§ 97 Abs. 3 GWB) im Gesetzentwurf der 
Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts (BR-Drucksache 
349/1/08). Der Wirtschaftsausschuss stelle zu Recht fest, dass der 
überzogene Zwang zur Aufteilung aller öffentlichen Bau-, Liefer- und 
Dienstleistungen in sog. Fach- und Teillose mit dem obersten Ziel des
Vergaberechts kollidiere, nämlich der Gewährleistung eines 
wirtschaftlichen Einkaufs. Die deutsche Bauindustrie fordere deshalb 
den Deutschen Bundesrat auf, in seiner Sitzung am 4. Juli 2008 dem 
Votum seines Wirtschaftsausschusses zu folgen. Knipper: "Jede andere 
Entscheidung geht an der Praxis am deutschen Baumarkt vorbei".
Das Bundeskabinett hatte Ende Mai 2008 den Entwurf eines Gesetzes 
zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen und an den Bundesrat
weitergeleitet. Der Entwurf sieht unter dem Stichwort 
"Mittelstandsklausel" vor, dass alle öffentlichen Aufträge zwingend 
in Fach- und Teillosen zu vergeben sind. Die Bauindustrie hatte dies 
heftig kritisiert, weil eine solche Regelung speziell 
mittelständische Bauunternehmen, die "Komplettleistungen" anbieten, 
erheblich diskriminieren würde. Der federführende 
Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundesrates hatte in seinen 
Empfehlungen zwar dafür votiert, bei der öffentlichen Auftragsvergabe
Mittelstandsaspekte besser zu berücksichtigen, gleichzeitig aber 
kritisiert, dass der Entwurf der Bundesregierung weit über das Ziel 
hinausschieße und den Unternehmen unnötige bürokratische Pflichten 
aufbürde.
Wie die Ausschüsse des Deutschen Bundesrates ebenfalls 
feststellen, sei die Diskriminierung großer Teile des deutschen 
Mittelstandes auch nicht dadurch zu vermeiden, dass im Ausnahmefall 
mehrere Fach- und Teillose gemeinsam vergeben werden dürften, stellte
Knipper klar. Da diese nach dem Wortlaut der Norm zunächst zu bilden 
seien, laufe diese Regelung faktisch ins Leere. Auch deshalb sollte 
sich der Deutsche Bundesrat dazu entschließen, sich dem Votum seines 
Wirtschaftsausschusses und damit der wirtschaftlichen Vernunft 
anzuschließen.
Auch im Internet abrufbar: www.bauindustrie.de

Pressekontakt:

Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

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