Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Bau-Tarifkonflikt: Ergebnis der Schlichtung im Bauhauptgewerbe
Berlin (ots)
- Erhöhung der Entgelte in zwei Schritten bei einer Laufzeit vom 1. April 2011 bis 31. März 2013
West:
1. Mai 2011: 3,0 Prozent 1. Juni 2012: 2,3 Prozent plus Komponente zur Alterssicherung
Ost:
1. Juni 2011: 3,4 Prozent 1. August 2012: 2,9 Prozent
- Angleichung der Mindestlöhne in Ost und West - Beitrag zur Alterssicherung vereinbart
Die Schlichtung im Bau-Tarifkonflikt ist unter dem Vorsitz des ehemaligen Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement erfolgreich zu Ende gegangen. Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Dipl.-Ing. Klaus Hering, Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, erklärte: "Der Schiedsspruch berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen von Ost und West angemessen. Insbesondere die volumenmäßige Belastung für die Ost-Unternehmen bleibt im vertretbaren Rahmen, wobei auch ein weiterer Schritt zur Angleichung von Ost- und Westtarifen gelungen ist, um zur Schaffung eines einheitlichen Tarifgebietes in Deutschland zu kommen."
Nach Ansicht von Hering stellt insbesondere die Erhöhung des Mindestlohns Ost in zwei Schritten um jeweils 25 Cent einen Schritt in die richtige Richtung dar, um die Ost-West-Schere zu schließen.
Im einzelnen wurde für eine Laufzeit vom 1. April 2011 bis 31. März 2013 folgendes vereinbart:
Im Westen sollen die Entgelte nach einem Nullmonat im ersten Schritt ab 1. Mai 2011 um 3,0 Prozent steigen; in einem zweiten Schritt nach einem weiteren Nullmonat um 2,3 Prozent ab 1. Juni 2012. Hinzu kommt eine Komponente von 0,3 Prozent zur Alterssicherung.
Im Osten sollen die Entgelte nach zwei Nullmonaten im ersten Schritt ab 1. Juni 2011 um 3,4 Prozent steigen; in der zweiten Stufe nach wiederum zwei Nullmonaten um 2,9 Prozent ab 1. August 2012.
Ergebnis des Schiedsspruchs im Überblick:
Entgelte
1. Schritt (1. Mai 2011) West: 3,0 Prozent 1. Schritt (1. Juni 2011) Ost: 3,4 Prozent 2. Schritt (1. Juni 2012)West: 2,3 Prozent plus 0,3 Prozent Komponente für Alterssicherung (befristet vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012) 2. Schritt (1. August 2012)Ost: 2,9 Prozent
Mindestlöhne (in Euro)
Bis 30. Juni 2011:
10,90 West 1, 12,95 West 2, 9,50 Ost, 10,90 Berlin 1, 12,75 Berlin 2.
Ab 1. Juli 2011:
11,00 West 1, 13,00 West 2, 9,75 Ost, 11,00 Berlin 1, 12,85 Berlin 2.
Neu ab 1. Januar 2012:
11,05 West 1, 13,40 West 2, 10,00 Ost, 11,05 Berlin 1, 13,25 Berlin 2.
Neu ab 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013: 11,05 West 1, 13,70 West 2, 10,25 Ost, 11,05 Berlin 1, 13,55 Berlin 2.
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