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Brandbrief an Bundeskanzler Schröder: Keine Zustimmung zur EU-Beschlussvorlage "Übergangsfristen für Arbeitnehmerfreizügigkeit" ohne gleichzeitige Aussetzung der Dienstleistungsfreiheit

Berlin (ots)

Die Tarifvertragsparteien des deutschen Baugewerbes
haben in einem Brandbrief Bundeskanzler Gerhard Schröder
aufgefordert, die Beschlussvorlage der EU-Kommission vom 11. April
2001, nach der Übergangsfristen nach der EU-Osterweiterung nur für
die Arbeitnehmerfreizügigkeit, nicht jedoch für die
Dienstleistungsfreiheit vorgesehen sind, abzulehnen. Wie es in einem
gemeinsamen Schreiben der Präsidenten des Zentralverbandes des
Deutschen Baugewerbes und des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie, Dipl.-Ing. Arndt Frauenrath und Prof. Dr. h.c. Ignaz
Walter, zusammen mit dem Bundesvorsitzenden der IG
Bauen-Agrar-Umwelt, Klaus Wiesehügel, heißt, reiche die alleinige
Aussetzung der Freizügigkeit für Arbeitnehmer nicht aus, um die
befürchteten Verwerfungen für die 70.000 heimischen Baubetriebe und
deren etwa 1 Mio. Beschäftigte zu verhindern. Um ein Unterlaufen der
Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu verhindern,
müssten für die Zulassung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, der
Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit gleiche
Übergangsfristen vereinbart werden.
Käme es zu einer sofortigen Freigabe der Dienstleistungsfreiheit,
könnten die osteuropäischen Baubetriebe - trotz Übergangsfrist bei
der Freizügigkeit der Arbeitnehmer - ihre Lohnkostenvorteile in
konkurrenzlos billige Angebote umzusetzen, befürchten die
Präsidenten. Dagegen hätten die deutschen Baubetriebe aufgrund der in
der Übergangszeit ausgesetzten Freizügigkeit der Arbeitnehmer keine
Möglichkeit, osteuropäische Arbeitnehmer selbst zu beschäftigen.
Darüber hinaus bestehe die Gefahr, dass die Scheinselbständigkeit
zunehme, da osteuropäische Bauarbeiter oder sogar ganze
Bauarbeiterkolonnen versuchen würden, als Scheinselbständige unter
Berufung auf die Dienstleistungsfreiheit die Übergangsfristen in der
Arbeitnehmerfreizügigkeit zu unterlaufen. Zwingende Folge seien
massive Verluste von Arbeitsplätzen heimischer Bauarbeiter und die
Vernichtung der Existenz einer großen Zahl heimischer Baubetriebe.
Um ein Unterlaufen der Übergangsfristen bei der
Arbeitnehmerfreizügigkeit zu verhindern, schlagen die
Bauspitzenverbände gemeinsam mit der Gewerkschaft vor, für die
Zulassung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, der Dienstleistungsfreiheit
und der Niederlassungsfreiheit gleiche Übergangsfristen mit den
Beitrittsstaaten zu vereinbaren. Dabei appellieren die Verbände an
Bundeskanzler Schröder, diese gemeinsame Haltung notfalls auch durch
ein deutsches Veto im Ministerrat durchzusetzen. Für die
Verabschiedung der Beschlussvorlage der EU-Kommission gilt das
Einstimmigkeitsprinzip.
Ihre Forderungen begründen die Bauspitzenverbände vor allem mit
dem großen Lohngefälle zwischen der EU und den Beitrittskandidaten.
Der Bruttostundenlohn für einen Facharbeiter im verarbeitenden
Gewerbe betrage in Westdeutschland rund 28,50 DM. Hingegen liege der
gleiche Stundenlohn in Westpolen bei 4,80 DM und in östlichen
Gebieten Polens sogar nur bei 2,70 DM. Beim Beitritt Spaniens und
Portugals zur EU hätte der Durchschnittslohn in diesen Ländern 47 %
des EU-Durchschnitts ausgemacht, bei den mittel- und osteuropäischen
Staaten liege der Durchschnittslohn derzeit lediglich bei 13 %. Nach
einer Studie im Auftrag der EU-Kommission wird sich der Unterschied
innerhalb der nächsten 30 Jahre nicht einmal halbieren.
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Geschäftsführer und Leiter der Hauptabteilung
Volkswirtschaft, Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140,
Fax: 030 - 21286 189
E-Mail:  Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de
Auch im Internet abrufbar: 
www.bauindustrie.de

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