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Bauindustrie gegen Hauptunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge

Berlin (ots)

- Selbstschuldnerische Bürgenhaftung diskriminiert deutsche
     Bauunternehmen!
   - EU-Recht verbietet, ausländische Hauptunternehmer in Haftung zu
     nehmen!
   - Haftungsregelungen noch einmal verfassungsrechtlich und
     europarechtlich überprüfen!
Die deutsche Bauindustrie befürchtet gravierende Nachteile für
deutsche Bauunternehmen gegenüber ausländischen Wettbewerbern, wenn
der Bundestag die selbstschuldnerische Bürgenhaftung des
Hauptunternehmers für Sozialversicherungsbeiträge beschließen sollte.
Wie der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie, RA Michael Knipper, heute in Berlin anlässlich der
Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen
Bundestages zum Entwurf des "Gesetzes zur Erleichterung der
Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit" mitteilte,
verbiete das europäische Recht dem deutschen Gesetzgeber,
ausländische Hauptunternehmer für nicht gezahlte
Sozialversicherungsbeiträge in Haftung zu nehmen. Damit hätten
deutsche Anbieter im Wettbewerb mit ausländischen Konkurrenten
künftig nicht nur Lohnkostennachteile sondern zusätzlich auch höhere
Haftungsrisiken zu verkraften. Knipper: "Die deutsche Bauwirtschaft
steckt in der schwersten
Struktur- und Konjunkturkrise der Nachkriegszeit. Der deutsche
Bundestag darf schon deshalb eine zusätzliche
"Inländerdiskriminierung" im Bereich des Haftungsrechts nicht
zulassen."
Namhafte Verfassungsrechtler hätten inzwischen schwere Bedenken
gegen die geplante Haftung des Hauptunternehmers für
Sozialversicherungsbeiträge erhoben, erläuterte Knipper. All diese
Verfassungsrechtler seien sich darin einig, dass der Gesetzentwurf
einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit nach
Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz darstelle. Der Hauptunternehmer müsse für
das Verhalten Dritter "gerade stehen", auf das er keinen Einfluss
habe. Knipper: "Der Gesetzgeber will ganz offensichtlich staatliche
Kontrollaufgaben auf Unternehmer überwälzen. Oder anders ausgedrückt:
Hier stiehlt sich der Staat aus seiner Verantwortung."
Wenn ausländische Nachunternehmer eingesetzt werden, könne sich
ein Hauptunternehmer kaum davor schützen, im Streitfall durch den
ausländischen Sozialversicherungsträger als Bürge in Anspruch
genommen zu werden, kritisierte Knipper. Es sei für den
Hauptunternehmer in der Praxis kaum möglich, die Erfüllung der
Zahlungsverpflichtungen der ausländischen Nachunternehmer gegenüber
den jeweiligen Sozialversicherungsträgern zu überprüfen. Allein die
Frage, welcher ausländische Sozialversicherungsträger zuständig ist
und in welcher Höhe Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind, sei
für den Hauptunternehmer allenfalls mit unverhältnismäßig hohem
Aufwand zu beantworten. Für Knipper steht deshalb fest: "Der
Gesetzentwurf muss noch einmal auf den verfassungsrechtlichen und
europarechtlichen Prüfstand. In der jetzigen Form würde er massive
Störungen in der am Bau traditionellen Arbeitsteilung zwischen
Hauptunternehmer und Nachunternehmer nach sich ziehen."
Auch im Internet abrufbar:
www.bauindustrie.de
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Geschäftsführer und Leiter der Hauptabteilung
Volkswirtschaft, Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail:  Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

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