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Kundencharta der Deutschen Bahn AG: Neue Rechte für Bahnkunden ab 1. Oktober

Berlin (ots)

Ab 1. Oktober tritt die neue Kundencharta für den
Fernverkehr der Deutschen Bahn in Kraft. Wichtigste Neuerungen: Im
Falle von Zugverspätungen oder dem Ausfall von Zügen im Fernverkehr
haben Kunden der DB AG ab einer Stunde Verspätung einen
Rechtsanspruch auf Entschädigung. Diese beträgt 20 Prozent des
Fahrpreises und kann notfalls eingeklagt werden. Aus Sicht der
Allianz pro Schiene ist das ein entscheidender Fortschritt für die
Rechte von Bahnkunden. Denn bislang gab es lediglich eine
Kulanzregelung, die der Bahn einen großen Ermessensspielraum
einräumte. Bei Verspätungen unter einer Stunde gilt wie bisher, dass
Reisende „im Einzelfall und auf Kulanzbasis“ Ticket-Gutscheine
erhalten.
„Solange eine europaweite Regelung noch nicht verabschiedet ist,
hat die neue Kundencharta der Bahn durchaus eine Vorreiterfunktion
für Deutschland, zumal auch in anderen Bereichen wie dem Flugverkehr
an verbindlichen Rechtsansprüchen für die Kunden gearbeitet wird. Das
zeigt ein Umdenken bei den Verkehrsträgern hin zu mehr
Kundenfreundlichkeit. Die Kundencharta ist ein kleiner Schritt für
die Bahn, aber ein wichtiger Schritt für die Kunden und ihre Rechte,
“ kommentiert Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene das
am Dienstag von der Bahn vorgestellte neue Maßnahmenpaket. Die
jetzige Lösung erspart vorläufig eine gesetzliche Regelung der
Kundenrechte, wie vom Gesetzgeber ursprünglich anvisiert.
Ein Vergleich der neuen Entschädigungsleistungen im europäischen
Rahmen ist schwierig, zumal die Rahmenbedingungen recht
unterschiedlich sind. In Frankreich beispielsweise werden im
Fernverkehr zwar bereits ab 30 Minuten Verspätung ein drittel des
Fahrpreises erstattet. Hier führen aber nur wenige Fernverkehrslinien
sternförmig auf Paris zu. Verspätungen sind somit sehr viel seltener
im Vergleich zu dem stark vernetzten System in Deutschland. In den
Niederlanden bekommen Fahrgäste sogar 100 Prozent ab 60 Minuten
Verspätung erstattet (und 50 Prozent bei mehr als 30 Minuten).
Andererseits ist in den Niederlanden aufgrund der geringen
Entfernungen eine starke Verspätung ebenfalls sehr viel seltener. Die
ansonsten im Schienenverkehr als vorbildlich geltende SBB (Schweiz)
hat ebenso wie die ÖBB (Österreich) bis zum Fahrplanwechsel am 12.
Dezember nur eine Kulanzregelung vorgesehen, die in etwa der bisher
geltenden alten Regelung bei der DB gleicht.
Im Vergleich zu der neuen EU-Verordnung 261/2004 für den
Flugverkehr, die ab 17. Februar 2005 in Kraft tritt, gelten die
Entschädigungen für die Kunden der Bahn bereits eine volle Stunde
früher. Die Untergrenze für Entschädigungen beträgt für Flugreisende
zwei Stunden, ist allerdings insgesamt höher. Aber: „Solange die
Fluggesellschaften von der Kerosin- und Ökosteuer befreit sind, und
die Bahn damit gegenüber dem Flugverkehr weiterhin benachteiligt ist,
sollte sie nicht noch zusätzlich durch zu hohe
Entschädigungszahlungen belastet werden“ gibt Allianz pro Schiene
Geschäftsführer Dirk Flege zu bedenken. Sogenannte
Unterstützungsleistungen wie Erstattung des Flugtickets, oder
Mahlzeiten, Erfrischungen sowie Hotelübernachtungen werden im
Flugverkehr erst ab Verspätungen von fünf Stunden oder mehr gezahlt.
Aus Sicht der Allianz pro Schiene sollten in absehbarer Zeit
Deutsche Bahn und Länder auch im Nahverkehr eine sinnvolle Regelung
für eine Verbesserung der Kundenrechte finden. Denn die Kundencharta
gilt nur für den Fernverkehr. 90 Prozent der Bahnkunden aus dem
Nahverkehr sind damit von den neuen Regelungen ausgeschlossen. „Dies
ist verständlich, weil die Deutsche Bahn und andere
Eisenbahnunternehmen im Nahverkehr über die Verträge mit den Ländern
bereits zu Entschädigungszahlungen bei Verspätungen verpflichtet sind
und ansonsten doppelt belastet wären“, so Dirk Flege.
„Unabhängig davon sollte die neue Kundencharta nach einem Jahr im
Sinne der Kunden überprüft werden, je nachdem wie die Kundenansprüche
genutzt wurden. Vielleicht entsteht dann zusätzlicher Spielraum für
höhere Entschädigungszahlungen“, fordert Allianz pro Schiene
Geschäftsführer Dirk Flege.
Die Allianz pro Schiene ist das Bündnis in Deutschland zur
Förderung des sicheren und umweltfreundlichen Schienenverkehrs. Dem
Bündnis gehören 17 Non-Profit-Organisationen aus den Bereichen
Umwelt, Verbraucher und Arbeit an. Unterstützt wird die Allianz pro
Schiene von 53 Unternehmen der bahnnahen Wirtschaft.
ots-Originaltext: Allianz pro Schiene
Digitale Pressemappe:
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Kontakt:

Frauke Lendowsky
Telefon: 030 - 27 59 45 62
Fax: 030 - 27 59 45 60
Email: frauke.lendowsky@allianz-pro-schiene.de
http://www.allianz-pro-schiene.de

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