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OMV Aktiengesellschaft

EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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OMV Aktiengesellschaft

                                      Wien
                             Firmenbuch-Nr.: 93363z
                               ISIN: AT 0000743059


                                   Einberufung


zu der am Mittwoch, 14. Mai 2014, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im  Austria
Center Vienna, Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien,  AG,  Bruno-
Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, stattfindenden

                          ordentlichen Hauptversammlung

der OMV Aktiengesellschaft.

Die Versammlung wird im Internet unter www.omv.com  öffentlich  übertragen.  Die
Übertragung endet nach dem Bericht des Vorstands über  das  Geschäftsjahr  2013.
Die Aufzeichnung kann auch danach abgerufen werden.


Tagesordnung


1. Vorlage des  festgestellten  Jahresabschlusses  2013  samt  Lagebericht  und
   Corporate-Governance-Bericht,    des    Konzernabschlusses     2013     samt
   Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung  sowie  des  vom
   Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013.
2.  Beschlussfassung  über  die  Verwendung   des   im   Jahresabschluss   2013
   ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Vorstands  für  das
   Geschäftsjahr 2013.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder  des  Aufsichtsrats  für
   das Geschäftsjahr 2013.

5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für
   das Geschäftsjahr 2013.
6.  Wahl  des  Abschlussprüfers  und  des   Konzernabschlussprüfers   für   das
   Geschäftsjahr 2014.
7. Beschlussfassungen über (i) den Long Term Incentive Plan 2014 und  (ii)  den
   Matching Share Plan 2014.
8. Wahlen in den Aufsichtsrat.
9. Beschlussfassung über  die  Ermächtigung  des  Vorstands  zur  Erhöhung  des
   Grundkapitals gemäß § 169 Aktiengesetz ("AktienG") mit der  Möglichkeit  des
   Bezugsrechtsausschlusses (i) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen oder (ii) zur
   Bedienung  von  Aktienoptionen  oder  von   Long   Term   Incentive   Plänen
   einschließlich Matching Share Plänen sowie sonstigen Mitarbeiterbeteiligungs-
   Modellen (genehmigtes  Kapital)  und  Änderung  der  Satzung  in  § 3  sowie
   Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich  durch  die
   Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.


Unterlagen zur Hauptversammlung

Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren  Aktionären  ab  heute
bzw. spätestens ab 23. April 2014 folgende Unterlagen zur Verfügung:


    - die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen;
    - die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu
      den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 7 und 9;
    - die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu  den  Tagesordnungspunkten  6
      und 8;
    - die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktienG zu Tagesordnungspunkt 8;
    - der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9.

Die angeführten Unterlagen, der  vollständige  Text  dieser  Einberufung  sowie

Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle  weiteren
Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung
sind ab heute  bzw.  spätestens  ab  23.  April  2014  auf  der  im  Firmenbuch
eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations ›
Corporate  Governance  &  Organisation  ›  Hauptversammlung  ›   HV 2014   frei
verfügbar.

Der Jahres- und  der  Konzernabschluss  werden,  jeweils  inklusive  Anhang,  am
16. Mai 2014 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht.


Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der  Hauptversammlung  und  zur  Ausübung  des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der  Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am  Nachweisstichtag,
das ist der Sonntag, 4. Mai 2014, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

Zur  Teilnahme  an   der   Hauptversammlung   ist   nur   berechtigt,   wer   am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der  Nachweis  des  Aktienbesitzes  zum  Nachweisstichtag  erfolgt  durch   eine
Bestätigung des Kreditinstituts, bei  dem  der  Aktionär  sein  Depot  unterhält
(Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei  um  ein  Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR  oder  in  einem  Vollmitgliedstaat  der
OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese  Voraussetzung  nicht  erfüllt,  werden
gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.

Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktienG)  in
deutscher  oder  englischer  Sprache  ausgestellt  sein  und  folgende   Angaben
enthalten:


   1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift;
   2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und  Anschrift,  Geburtsdatum  bei
      natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register  und  Registernummer  bei
      juristischen Personen;
   3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
   4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
   5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf  den  Depotbestand  am
      4. Mai 2014 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.


Kraftlos erklärte Aktien
Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011  für  kraftlos  erklärt  wurden  (siehe
Veröffentlichung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22. März 2011 und auf  der
Website der Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations ›  OMV  Aktie  ›
Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden), können  ihre  Stimmrechte  und
übrigen Aktionärsrechte in der  Hauptversammlung  nur  dann  ausüben,  wenn  sie

rechtzeitig  vor  dem   Nachweisstichtag   (4. Mai   2014)   ihre   (kraftlosen)
Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria  AG  eingereicht  haben  und  eine
Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.

Depotbestätigungen  müssen  spätestens  am  9. Mai  2014,  um  24:00  Uhr   MESZ
(Ortszeit  Wien)  ausschließlich  auf  einem  der   folgenden   Wege   bei   der
Gesellschaft einlangen:


                 - per Post, Kurierdienst oder persönlich:
OMV Aktiengesellschaft, z.H. Mag. Patrick Schinnerl,  Trabrennstraße  6-8,
1020 Wien

                 - als unveränderbares  Dokument  (PDF)  mittels  elektronischer
                   Post an E-Mail:  anmeldung.omv@hauptversammlung.at
                 - per Telefax an +43 1 8900 500 56
                 - per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte  unbedingt
                   ISIN AT0000743059 im Text angeben.

Die Übermittlung der Depotbestätigung an die  Gesellschaft  dient  zugleich  als

Anmeldung  des  Aktionärs   zur   Teilnahme   an   der   Hauptversammlung.   Die
Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen  nach  Möglichkeit  gesammelt
(in Listenform) zu übermitteln.

Die Aktionäre werden  durch  eine  Anmeldung  zur  Hauptversammlung  bzw.  durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;  Aktionäre  können  deshalb
über  ihre  Aktien  auch  nach  erfolgter  Anmeldung  bzw.  Übermittlung   einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.


Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung  berechtigt  ist,  hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter  zu  bestellen.
Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und  hat
dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.

Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen.  Der  Aktionär  ist
in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren  Auswahl
nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft  selbst  oder  ein  Mitglied  des

Vorstands oder des Aufsichtsrats  das  Stimmrecht  als  Vertreter  nur  ausüben,
soweit   der   Aktionär   eine   ausdrückliche   Weisung   zu   den    einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.


Ein Aktionär  kann  seinem  depotführenden  Kreditinstitut  nach  Absprache  mit
diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt  es,  wenn  das  Kreditinstitut
zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der  dafür  zugelassenen  Wege  (siehe
oben) gegenüber der  Gesellschaft  die  Erklärung  abgibt,  dass  ihm  Vollmacht
erteilt worden ist; die Vollmacht selbst  muss  in  diesem  Fall  nicht  an  die
Gesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der  Widerruf  wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und  den  Widerruf  von  Vollmachten  können  der
Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 13.  Mai
2014, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden:

                 - per Post, Kurierdienst oder persönlich:
OMV Aktiengesellschaft, z.H. Mag. Patrick Schinnerl,  Trabrennstraße  6-8,
1020 Wien

                 - als unveränderbares  Dokument  (PDF)  mittels  elektronischer
                   Post an E-Mail:  anmeldung.omv@hauptversammlung.at
                 - per Telefax an +43 1 8900 500 56
                 - per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte  unbedingt
                   ISIN AT0000743059 im Text angeben.


                   Am   Tag   der   Hauptversammlung   ist   die    Übermittlung
                   ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung
                   zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.


Als Service bieten  wir  unseren  Aktionären  an,  ihr  Stimmrecht  durch  einen
unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter -  den  Interessenverband
für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien,  e.ender@iva.or.at, Tel.:  +43  1

87 63 343 / 30 - ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für  Anleger  wird
Herr Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at, Tel.: +43 664 213 87 40) bei  der
Hauptversammlung   diese   Aktionäre   vertreten.    Die    Kosten    für    die

Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen.  Sämtliche
übrige Kosten, insbesondere die  eigenen  Bankspesen  für  die  Depotbestätigung
oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.

Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine  Depotbestätigung.  Auf  dieser
Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt)  ist  Herr  Dr.  Michael  Knap
schriftlich mit der Vertretung zu  bevollmächtigen.  Die  Depotbestätigung  samt
schriftlicher Vollmacht ist dann vom  Aktionär  an  Herrn  Dr.  Knap,  c/o  IVA,
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Da die Depotbestätigung  samt  Vollmacht
im Original rechtzeitig  vor  der  Hauptversammlung  beim  IVA  einlangen  muss,
ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen. Der Aktionär hat  Herrn
Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein  von  Herrn  Dr.
Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat.

Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf  der  Grundlage  der  vom
Aktionär  erteilten  Weisungen  aus.  Ohne  ausdrückliche  Weisungen   ist   die
Vollmacht ungültig. Sollte zu  einem  Tagesordnungspunkt  eine  Einzelabstimmung
stattfinden, gilt eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für  jeden  einzelnen
Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge  zu

Wortmeldungen,      zur      Einlegung       von       Widersprüchen       gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder  zum  Stellen  von  Fragen  oder  von  Anträgen
entgegennimmt.

Die zur Abstimmung gelangenden Anträge  werden  von  der  Gesellschaft  auf  der
Website  unter  www.omv.com  ›  Investor  Relations  ›  Corporate  Governance  &
Organisation › Hauptversammlung › HV 2014 veröffentlicht,  sobald  sie  Kenntnis
davon hat.

Für die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet,  um  Aktionären
noch  kurzfristig  die   Möglichkeit   zu   geben,   auch   noch   während   der
Hauptversammlung Weisungen zu erteilen  oder  diese  abzuändern.  Diese  E-Mail-
Adresse lautet:  omv@hauptversammlung.at.


Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das  Formular
zu  verwenden,  das  im  Internet  unter  www.omv.com  ›  Investor  Relations  ›
Corporate Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2014  zur  Verfügung
steht.


Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Aktionäre, die zusammen  seit  mindestens  drei  Monaten  Anteile  in  Höhe  von
mindestens 5% des Grundkapitals halten,  können  bis  spätestens  23. April 2014
schriftlich  verlangen,  dass  zusätzliche  Punkte  auf  die  Tagesordnung   der
Hauptversammlung  gesetzt  und  bekannt  gemacht  werden.  Für   jeden   solchen
Tagesordnungspunkt  muss  ein  Beschlussvorschlag  samt   Begründung   vorgelegt
werden.

Aktionäre, die zusammen mindestens  1%  des  Grundkapitals  halten,  können  bis
spätestens 5. Mai 2014 zu jedem Punkt der Tagesordnung  in  Textform  Vorschläge
zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen  ist,  und
verlangen, dass  diese  Vorschläge  zusammen  mit  den  Namen  der  betreffenden

Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der  Gesellschaft  zugänglich
gemacht werden. Für  Wahlen  in  den  Aufsichtsrat  (Tagesordnungspunkt  8)  ist
folgendes   zu    beachten:    Bei    einem    Vorschlag    zur    Wahl    eines

Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle  der  Begründung  die  Erklärung  der
vorgeschlagenen  Person  gemäß  §  87  Abs  2  AktienG.   Bei   der   Wahl   von
Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs  2a
AktienG zu beachten; insbesondere die fachliche  und  persönliche  Qualifikation
der Mitglieder, die  fachlich  ausgewogene  Zusammensetzung  des  Aufsichtsrats,

Aspekte  der  Diversität  und  der  Internationalität   sowie   die   berufliche
Zuverlässigkeit.

Jeder Aktionär ist berechtigt,  in  der  Hauptversammlung  zu  jedem  Punkt  der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung  hierfür  ist  der  Nachweis  der
Teilnahmeberechtigung.     Ein     Aktionärsantrag      auf      Wahl      eines
Aufsichtsratsmitglieds     setzt     zwingend     die     Übermittlung     eines
Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktienG samt einer Erklärung gemäß §  87  Abs  2
AktienG (siehe oben) voraus.


Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge  an  die
Gesellschaft  übermittelt  werden  können  und  wie  der  Nachweis  des  jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen  ist,  sind  ab  sofort  im  Internet
unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate Governance &  Organisation  ›
Hauptversammlung › HV 2014 zugänglich.

Jedem  Aktionär  ist  auf  Verlangen  in  der  Hauptversammlung  Auskunft   über
Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  geben,  soweit   sie   zur   sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts  erforderlich  ist.  Die  Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf  die  rechtlichen  und  geschäftlichen  Beziehungen  der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und  auf  die  Lage  des  Konzerns
sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen  Unternehmen.  Die  Auskunft  hat
den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft  zu  entsprechen.
Die  Auskunft   darf   verweigert   werden,   soweit   sie   nach   vernünftiger
unternehmerischer  Beurteilung  geeignet  ist,  dem   Unternehmen   oder   einem
verbundenen  Unternehmen  einen  erheblichen  Nachteil   zuzufügen,   oder   die
Erteilung der Auskunft strafbar wäre.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung  der  Hauptversammlung  ist  das  Grundkapital  der
Gesellschaft  in  327.272.727  Stückaktien  zerlegt.  Jede  Aktie  gewährt  eine
Stimme.  Aktien,   die   im   Besitz   der   Gesellschaft   sind,   sind   nicht
stimmberechtigt. Daher sind aktuell 326.257.625 Stimmrechte ausübbar.

Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 27 Abs  6  der
Satzung der OMV Aktiengesellschaft  30  Tage  nach  Beschlussfassung  durch  die
Hauptversammlung  fällig,  falls   diese   nichts   anderes   beschließt.   Eine

diesbezügliche Dividendenkundmachung wird am 16. Mai  2014  erfolgen.  Aktionäre
können ihre Dividendenrechte über ihre  Depotbank  ausüben,  die  die  Dividende
über die Zahlstellen dem jeweiligen Konto gutbuchen wird.

Zutritt zur Hauptversammlung

Die  Aktionäre  bzw.  ihre  Vertreter  werden  darauf  hingewiesen,   dass   zur
Überprüfung  der  Identität  am  Eingang  zur  Hauptversammlung  ein   amtlicher

Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist.  Wir
ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die  zu  erwartenden  zahlreichen  Teilnehmer
sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu  berücksichtigen.  Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ist ab 12:30 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft,  weil
es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft -  die  Aktionäre  -  ist.  Wir
bitten  daher  um  Verständnis,  dass  wir  aus  einer  Hauptversammlung   keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch  ein  solches  Interesse
schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur eingeschränkt und jedenfalls  nur
nach telefonischer Voranmeldung (Tel. +43 1 40 440 / 28721) möglich ist.

Wien, im April 2014

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
OMV
Investor Relations:
Felix Rüsch
Tel. +43 1 40 440-21600
e-mail:  investor.relations@omv.com

Media Relations:
Johannes Vetter 
Tel. +43 1 40 440-22729
e-mail:  media.relations@omv.com
 
Internet Homepage: http://www.omv.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    OMV Aktiengesellschaft
             Trabrennstraße  6-8
             A-1020 Wien
Telefon:     +43 1 40440/21600
FAX:         +43 1 40440/621600
Email:        investor.relations@omv.com
WWW:         http://www.omv.com
Branche:     Öl und Gas Verwertung
ISIN:        AT0000743059
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original content of: OMV Aktiengesellschaft, transmitted by news aktuell

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