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Der Tagesspiegel: Verfassungsrechtler: Klage gegen Rauchverbot hat kaum eine Chance

Berlin (ots)

Berlin - Der Berliner Verfassungsrechtler und
Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht, Helge Sodan, 
gibt der Verfassungsklage gegen Rauchverbote in der Gastronomie kaum 
keine Chance. Selbst wenn der Beschwerdeführer einen Umsatzrückgang 
durch das Verbot "substantiiert" nachweisen könne, gelte der 
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sagte Sodan dem Berliner 
"Tagesspiegel" (Samstagsausgabe). Das Gericht müsse das Interesse des
Wirtes dann gegen Gemeinwohlbelange abwägen, und die seien gewöhnlich
"sehr hoch angesiedelt". Im Falle des Nichtraucherschutzes wögen sie 
besonders schwer. Schließlich stehe dahinter das Grundrecht auf Leben
und körperliche Unversehrtheit, für das der Staat eine 
"Schutzpflicht" habe.
In der am Freitag eingereichten Verfassungsklage heißt es, das 
Rauchverbot verletze die grundgesetzlich geschützten Rechte auf 
Berufs- und Eigentumsfreiheit der Wirte, weil es
deren Gäste vertreibe. Eine Schmälerung des Rechts auf freie 
Berufsausübung werde in Karlsruhe aber derart häufig vorgebracht, 
dass dies "dort nicht mehr allzu große Ehrfurcht auslöst", sagte 
Sodan. Seinen Beruf könne der Wirt auch mit weniger Gästen ausüben. 
Und der Umstand, dass er keinen weiteren Raum zur Ausweisung eines 
Raucherzimmers habe, lasse sich ändern. Dem Gastronomen stehe es 
frei, in eine andere Lokalität umzuziehen, "er hat juristisch keinen 
Anspruch darauf, dass seine wirtschaftlichen Rahmenbedingungen immer 
gleich bleiben".
Bei Rückfragen: 030/7262626-12 (Rainer Woratschka) oder 
030/26009-389 (Politikredaktion).

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
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