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Der Tagesspiegel: Thüringens CDU will mit Althaus auch im Fall einer Anklage in den Wahlkampf ziehen
Opferanwalt schließt Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung nicht aus - aber nur zur Bewährung

Berlin (ots)

Berlin - Die Thüringer CDU will mit
Ministerpräsident Dieter Althaus auch dann als Spitzenkandidat in den
Wahlkampf ziehen, wenn gegen ihn nach seinem Skiunfall Anklage 
erhoben werden sollte. Auch in diesem Fall "wird der Wahlkampf mit 
Dieter Althaus wie geplant laufen", sagte CDU-Landesgeschäftsführer 
Andreas Minschke dem Berliner "Tagesspiegel" (Donnerstagsausgabe). 
Darüber sei sich auch der Landesvorstand auf seiner jüngsten Sitzung 
einig gewesen.
Möglicherweise droht Althaus im Falle eines Urteils eine 
Haftstrafe, die aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. "In 
Österreich können gewisse Umstände strafverschärfend berücksichtigt 
werden. Handelt der Täter,unter besonders gefährlichen 
Verhältnissen', kann die Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre betragen",
sagte der Anwalt der Hinterbliebenen des Unfallopfers, Alexander 
Rehrl, dem Tagesspiegel. "Ich rechne in diesem Verfahren aber nicht 
mit einer unbedingten, also nicht zur Bewährung ausgesetzten 
Freiheitsstrafe."
An eine Einstellung des Verfahrens glaubt der Jurist nicht. "In 
Fällen mit weniger schweren Folgen kommt eine Diversion in Frage, 
also eine Verfahrenseinstellung mit einer Auflage für den 
Angeklagten. Hier ist aber ein Mensch zu Tode gekommen. Für solche 
Fälle ist eine Diversion gesetzlich nicht vorgesehen."
Dass Althaus im Falle einer Anklage der Verhandlung fernbleibt, 
ist zwar juristisch möglich, entspricht aber nicht den 
österreichischen Gepflogenheiten. "Vor Bezirksgerichten kann sich ein
Beschuldigter durch einen so genannten Machthaber vertreten lassen. 
Allerdings ist das in meinem Berufsleben noch nicht vorgekommen", 
sagte Rehrl.
Eine außergerichtliche Einigung über einen zivilrechtlichen 
Schadensersatz ist unterdessen wahrscheinlicher geworden. "80 bis 90 
Prozent der Fälle können außergerichtlich erledigt werden. Ich gehe 
davon aus, dass dies auch hier möglich sein wird. Es gibt auch 
bereits Kontakte mit der Gegenseite", sagte Rehrl weiter. Wenn es zu 
einer Einigung komme, werde man am Strafverfahren nicht mehr als so 
genannter Privatbeteiligter teilnehmen. Die Öffentlichkeit wird über 
Einzelheiten einer Abrede aber nicht informiert. "Wir werden die 
Angelegenheit vertraulich behandeln", betonte der Anwalt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Politikredaktion unter 
Tel. 26 009 - 389

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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