Der Tagesspiegel: Merkel will nicht sagen, ob sie Böhmermanns Auftritt gesehen hat
Mainzer Staatsanwälte: Erdogan kann noch Beschwerde einlegen
Berlin (ots)
Berlin - Nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen den TV-Unterhalter Jan Böhmermann mehren sich Zweifel, ob Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dessen Satire auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan im gesamten Zusammenhang zur Kenntnis genommen hatte, bevor sie den Auftritt öffentlich "bewusst verletzend" nannte. Trotz grundsätzlicher Auskunftspflicht verweigert das Bundeskanzleramt die Antwort auf eine entsprechende Anfrage: "Der der Einschätzung der Bundeskanzlerin vorgelagerte Beratungs- und Abstimmungsprozess unterfällt dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung", teilte das Kanzleramt dem "Tagesspiegel" mit Donnerstagausgabe). Zuvor hatte der Anwalt von Böhmermann, Christian Schertz, Merkel vorgeworfen, sie habe ihre Bewertung "offenbar in Unkenntnis des genauen Sachverhalts" durch den Regierungssprecher mitteilen lassen. Schertz bewertete die Worte der Kanzlerin als "Kompetenzüberschreitung" und "öffentliche Vorverurteilung".
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