Pressestimmen: zu: Eon-Veträgen mit Fusionsgegnern Kartellamt hat keine gravierenden Bedenken bei Eon-Verträgen mit Fusionsgegnern
Berlin (ots)
Das Bundeskartellamt wird dem fusionierten Energiekonzern Eon- Ruhrgas vorerst keine Steine in den Weg legen. Nach Informationen des Tagesspiegel (Freitagausgabe) verstoßen die Eon-Verträge zur Abwendung von Klagen gegen eine Fusion nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Das Kartellamt prüft, ob durch die Vereinbarungen andere Unternehmen benachteiligt sind. Würden Sonderpreise beim Bezug von Strom oder Erdgas gewährt, verstieße das gegen das Wettbewerbsrecht. Das ist nach den bisherigen Erkenntnissen der Kartellwächter offenbar nicht der Fall. Kartellamtspräsident Ulf Böge bestätigte dem Tagesspiegel, dass alle neun Verträge vorliegen. "Der Prüfung hat aber noch kein abschließenden Ergebnis erbracht." Untersucht würden die Lieferverträge und andere Sonderabsprachen zwischen Eon und den ehemaligen Klägern. Erst in einem späteren Schritt, so Böge, prüfe seine Behörde den Tausch oder Verkauf von Unternehmensbeteiligungen. Das geschehe unabhängig von den außergerichtlichen Vereinbarungen Eons, sondern im Rahmen der üblichen Fusionskontrolle. Dafür müssten die Transaktionen separat beim Kartellamt angemeldet werden.
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