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Der Tagesspiegel: Landgericht bestätigt Beschlagnahme von Kleidung der bei Neonazis beliebten Marke "Thor Steinar"

Berlin (ots)

Die häufig rechtsextremen Träger von Kleidung der
Marke "Thor Steinar" geraten weiter unter Druck. Das Landgericht
Neuruppin (Brandenburg) hat am Mittwoch die Beschwerde eines
20-jährigen Mannes zurückgewiesen, dessen "Thor-Steinar"-T-Shirt im
August in Oranienburg beschlagnahmt worden war. Die 2. Große
Strafkammer des Landgerichts bezeichnete die Beschwerde als
unbegründet. In dem elfseitigen Beschluss bestätigen die Richter die
Ansicht der Staatsanwaltschaft Neuruppin, wonach das Runen-Logo von
Thor Steinar nationalsozialistischen Symbolen zum Verwechseln ähnlich
sieht. In dem Logo in Wappenform sind eine Tyr-Rune und eine
Wolfsangel kombiniert. Die Tyr-Rune war im 3. Reich ein Emblem der
"Reichsführerschulen", die Wolfsangel tauchte in mehreren Abzeichen
von Divisonen der Waffen-SS auf. Der Beschluss ist der dritte Erfolg
der Sicherheitsbehörden bei ihrem Vorgehen gegen Thor Steinar. Im
August hatte das Amtsgericht Prenzlau gegen einen 23-Jährigen eine
Geldstrafe von 300 Euro verhängt, weil er öffentlich einen Pullover
mit dem Runen-Logo getragen hatte. Vergangene Woche erließ das
Amtsgericht Königs Wusterhausen einen Beschluss zur Beschlagnahme von
Textilien, die mit dem Runen-Wappen von Thor Steinar gekennzeichnet
sind. Die Kleidung wird von der Firma MediaTex im brandenburgischen
Zeesen vertrieben. Der Anwalt von MediaTex hat inzwischen
angekündigt, das Runen-Logo werde vom Markt genommen.
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an den Tagesspiegel,
Frank Jansen, Tel: 020-26009-430
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email: thomas.wurster@tagesspiegel.de

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