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Der Tagesspiegel: Mitarbeiterin der Visastelle in Kiew wurde doch bedroht

Berlin (ots)

Berlin - Die schweren Vorwürfe der Kölner Justiz
gegen das Auswärtige Amt in der Visa-Affäre sind in einem wichtigen
Punkt offenbar unrichtig und nicht von Tatsachen gedeckt. Entgegen
der Darstellung eines Oberstaatsanwalts und zweier Richter aus dem
Kölner Schleuserprozess ist die Leiterin der Visastelle an der
deutschen Botschaft in Kiew im Jahr 2002 tatsächlich bedroht worden.
Das belegen Schreiben des Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
an der Botschaft, die dem in Berlin erscheinenden Tagesspiegel
vorliegenen.
Das Auswärtige Amt hatte den Wunsch des Kölner Gerichts nach einer
Aussage der Visastellen-Leiterin Klara H. mit Hinweis auf die
Morddrohung und die eigene Fürsorgepflicht zunächst abgewehrt. Das
Gericht ging aber davon aus, dass es keine Morddrohung gab und das
Auswärtige Amt deshalb eine Täuschung versucht habe. Von diesem
Eindruck hatten Oberstaatsanwalt Egbert Bülles sowie die Richter
Ulrich Höppner und Wolfgang Schmitz-Justen am Donnerstag vor dem
Visa-Untersuchungsausschuss des Bundestages berichtet. Hintergrund
des Vorwurfs war ein Telefonat, das einer der Richter mit der
Visastellen-Leiterin geführt hatte. Darin soll diese erklärt haben,
sie wisse nichts von einer Drohung.
Wie aus Fax-Meldungen des BKA-Verbindungsbeamten an die
BKA-Zentrale in Wiesbaden vom 12. und 15. Juli 2002 hervorgehe,
meldete sich am 12. Juli ein männlicher Anrufer über den
Privatanschluss der Diplomatin in Kiew und drohte, sie werde
„verunglücken", schreibt der Tagesspiegel (Samstagausgabe). Den Anruf
habe ein Angehöriger der Visastellen-Leiterin entgegengenommen. Der
Verbindungsbeamte habe neben dem Auswärtigen Amt und dem BKA auch den
ukrainischen Geheimdienst SBU informiert. Laut den Unterlagen
veranlasste der ukrainische Geheimdienst Objektschutz für die Wohnung
der deutschen Beamtin, die Ende des Monats das Land verließ, um eine
neue Aufgabe in Südamerika wahrzunehmen. Auch ein ursprünglich
geplanter Abschiedsempfang der Diplomatin in einem Restaurant wurde
laut dem BKA-Beamten wegen der „damit verbundenen erhöhten
Exponierung" der Bedrohten abgesagt.
Die Union wirft der Bundesregierung vor, der Hinweis auf die
Bedrohung sei Teil einer Täuschungsstrategie des Auswärtigen Amtes
gegenüber den Ermittlungen der Justiz in dem Kölner Schleuser-
Verfahren.Wie es zu den Widersprüchen in der Darstellung über die
Morddrohung kam, kann möglicherweise die Vernehmung der Diplomatin
klären, die für eine der nächsten Ausschusssitzungen geladen ist.
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Ressort
Politik, Tel: 26009-295
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email: thomas.wurster@tagesspiegel.de

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