Der Tagesspiegel: Rot-Grün einigt sich auf Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Verfolgung des Graffiti-Sprayens
Berlin (ots)
Das Anbringen von Graffiti wird schon bald strafbar sein. Nach jahrelangem Ringen haben sich jetzt Grüne und SPD auf einen Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Verfolgung des Graffiti-Sprayens oder anderer Verunstaltungen geeinigt.
Bereits am Freitag dieser Woche wird die Gesetzesänderung in den Bundestag eingebracht, wie der SPD-Rechtspolitiker Hans-Joachim Hacker bestätigte.
Der von den Rechtspolitikern der Fraktionen ausgehandelte Entwurf wurde am Montag von den Fraktionsvorständen von SPD und Grünen gebilligt.
Bislang hat nur derjenige eine Strafe zu erwarten, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, so formuliert es das Strafgesetzbuch. Dafür droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. An diesen Paragraphen soll jetzt ein zweiter Absatz angehängt werden, der die Graffiti erfasst. Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert, soll es nach den Plänen von Rot-Grün dort dann heißen.
Als unerheblich und vorübergehend, also nicht strafbar, gelten etwa Schmierereien mit Kreide oder Wasserfarbe. Auch das Anbringen eines Plakats mit Tesafilm wird nicht als dauerhafte Veränderung interpretiert. Dagegen sieht SPD-Mann Hacker künftig die Nahverkehrsbetriebe in der Lage, gegen die Farbschmierereien etwa mit Edding-Stiften, die hohe Kosten verursachen, vorzugehen. Bislang hätten jene stets Probleme gehabt, die Verunstaltungen an Bussen oder U-Bahnen zur Anzeige zu bringen. Härtere Strafen für Sachbeschädigung oder für das Sprayen von Graffities sind in der Vereinbarung jetzt jedoch nicht vorgesehen. In der Fraktion der Grünen gibt es noch einzelne Bedenken gegen das Vorhaben.
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