Grundlegende Reform der Strukturen des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD)
Bonn (ots)
Nach mehrjähriger Vorarbeit hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD), dem alle 27 deutschen (Erz-)Bistümer angehören, einer grundlegenden Erneuerung der Verbandsstrukturen zugestimmt. Ziel des Reformprojekts, das von Bischof Dr. Gregor Maria Hanke OSB (Eichstätt) geleitet wurde, war die Schärfung der Aufgaben des Verbandes, die Neuordnung der Verbandsorgane sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Gremien der Deutschen Bischofskonferenz. Bereits im Juni 2019 haben die Bischöfe einstimmig die neue Satzung und Geschäftsordnung des VDD und weitere Regelwerke verabschiedet. Die neuen Regelungen treten am 1. November 2019 in Kraft.
Der VDD hat die Aufgabe, im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz die rechtlichen, wirtschaftlichen, administrativen sowie technischen Belange der in ihm zusammengeschlossenen (Erz-)Diözesen zu wahren und zu fördern. Er übernimmt für die Deutsche Bischofskonferenz die Funktion des Rechts- und Anstellungsträgers, repräsentiert die in ihm zusammengeschlossenen (Erz-)Diözesen im Rahmen seiner Zuständigkeit nach außen und berät die Verbandsmitglieder in Fragen, die für die Kirche in Deutschland mit Blick auf die Aufgaben des Verbandes von strategischer Bedeutung sind. Der Verbandszweck wird insbesondere durch die Wahrnehmung der Belange der Verbandsmitglieder gegenüber öffentlichen und privaten Stellen auf nationaler und internationaler Ebene, durch die Beobachtung der für die Kirche in Deutschland relevanten Rechtsentwicklungen sowie die Beratung der Organe und der Verbandsmitglieder in rechtlichen, wirtschaftlichen, administrativen und technischen Angelegenheiten verwirklicht. Hierzu gehören auch die Koordination und der Ausgleich innerkirchlicher Interessen, die Aufstellung und Abwicklung des Haushalts des Verbandes, die Vorbereitung und Durchführung des interdiözesanen Kirchenlohnsteuerverrechnungsverfahrens sowie die Organisation der Geschäftsstelle der kirchlichen Gerichte auf interdiözesaner Ebene und/oder auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz, etwa im Bereich des Arbeits- und Datenschutzrechts.
Kernelement der Reform ist die Straffung der Verbandsorgane: Verbandsausschuss und Verwaltungsrat, die bisher als Beratungsorgane der Vollversammlung fungierten, werden abgeschafft. Stattdessen wird mit dem Verbandsrat ein auf Partizipation ausgerichtetes, zentrales Beratungs- und Entscheidungsorgan installiert, das mindestens drei Mal im Jahr tagen soll. Der Verbandsrat soll künftig die Zusammenarbeit zwischen dem Verband und den Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz stärken, strategische Themen im Aufgabenbereich des Verbandes gründlich vorberaten, die Geschäftsführung bei der operativen Leitung des Verbandes unterstützen und die Arbeit der Kommissionen des Verbandes koordinieren. Damit übernimmt der Verbandsrat eine zentrale Steuerungsfunktion im Gefüge des Verbandes und kann damit die Vollversammlung des Verbandes entlasten.
Der Verbandsrat besteht aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Vollversammlung, sechs weiteren Diözesanbischöfen, sechs Generalvikaren, drei Finanzdirektoren sowie zwei Personen auf Vorschlag des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Der Geschäftsführer des VDD und der Leiter der Geschäftsstelle gehören dem Gremium mit beratender Stimme an. Die inhaltlichen Vorgaben werden künftig in fünf Kommissionen, in denen überwiegend Fachleute aus den Diözesen aus den Bereichen Recht, Finanzen und Steuern, Personalwesen und Verwaltung mitwirken, erarbeitet.
Nach seiner Konstituierung im Frühjahr 2020 wird sich der Verbandsrat mit grundsätzlichen Fragen und Herausforderungen der katholischen Kirche in Deutschland befassen müssen. Hierzu zählen unter anderem
- eine mittel- und langfristige Aufgabenklärung im Blick auf ein intensiveres gemeinsames Handeln der Bistümer und die Erarbeitung einer entsprechenden Haushaltsstrategie; die Klärung der Finanzierungsstrukturen auf der Bundesebene (Fragen einer fairen Lastenverteilung und eines geeigneten Finanzierungsmodells: Indexierung oder aufgabenbezogene Finanzierung, usw.); - Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Solidarität zwischen den Mitgliedsbistümern (z. B. Zukunft des Strukturbeitrags und der Altershilfe Ost); - das Aufzeigen von tragfähigen Perspektiven für die betriebliche Altersversorgung der kirchlichen Mitarbeiter in der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK); - Bereitstellung von rechtlichen, wirtschaftlichen, administrativen und technischen Dienstleistungen für die (Erz-)Diözesen durch Bündelung von Ressourcen; - Klärung, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt die Kirche in Deutschland die grundgesetzlich zugestandenen Autonomiebereiche eigenständig ausfüllen kann und will (etwa im Bereich des Arbeits- und Datenschutzrechts).
Der Vorsitzende des jetzigen Verbandsausschusses, Bischof Dr. Gregor Maria Hanke OSB, würdigt das Projekt, das nun seinen Abschluss gefunden hat: "Das einstimmig beschlossene Reformwerk des VDD gewährleistet eine hohe Transparenz und die Verlässlichkeit des Haushalts. Überdies stellt es ein Instrumentarium dar, um Aufgaben der katholischen Kirche in Deutschland künftig stärker gemeinsam und solidarisch umzusetzen. Durch die Neuaufstellung des VDD können die Bistümer stärker zusammenrücken", so Bischof Hanke. Das Reformpaket löse nicht schon die anstehenden Fragen und pastoralen Herausforderungen, denen sich die 27 (Erz-)Bistümer in Deutschland gegenüber sehen. "Aber es stellt ein gutes Instrumentarium bereit, um ans Werk gehen zu können", sagt Bischof Hanke.
Der Geschäftsführer des VDD und Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, P. Dr. Hans Langendörfer SJ, hebt hervor: "Dank der Verbandsreform sind wir für die Klärung der großen Anfragen und Herausforderungen, vor denen die Kirche steht, besser aufgestellt. Zugleich können die Bischöfe ihre überdiözesane Arbeit in der Deutschen Bischofskonferenz besser an die finanziellen Ressourcen rückbinden. Das sind wichtige Fortschritte."
Hintergrund
Die ab 1. November 2019 gültigen Normtexte sind ab sofort verfügbar unter www.dbk.de/ueber-uns/verband-der-dioezesen-deutschlands-vdd.
Dazu gehören: Die Satzung des VDD, die Geschäftsordnung des VDD und die Ordnung über die Arbeitsweise der Kommissionen und Unterkommissionen des VDD.
Die Zusammensetzung des Verbandsrates vom 1. November 2019 bis zum 31. Oktober 2022 ist wie folgt von der Vollversammlung des VDD beschlossen worden:
- Kardinal Reinhard Marx (München und Freising), Vorsitzender der Vollversammlung - Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) - Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg) - Bischof Dr. Georg Bätzing (Limburg) - Bischof Dr. Felix Genn (Münster) - Bischof Dr. Franz Jung (Würzburg) - Bischof Dr. Ulrich Neymeyr (Erfurt) - Generalvikar Michael Fuchs (Regensburg) - Generalvikar Alfons Hardt (Paderborn) - Generalvikar P. Manfred Kollig SSCC (Berlin) - Generalvikar Klaus Pfeffer (Essen) - Generalvikar Dr. Clemens Stroppel (Rottenburg-Stuttgart) - Generalvikar Andreas Sturm (Speyer) - Finanzdirektorin Kirsten Straus (Trier) - Finanzdirektor Dr. Josef Sonnleitner (Passau) - Finanzdirektor Gerhard Stanke (Fulda) - Prof. Dr. Thomas Sternberg (Zentralkomitee der deutschen Katholiken) - Hildegard Müller (Zentralkomitee der deutschen Katholiken) - (beratend) P. Dr. Hans Langendörfer SJ (Geschäftsführer des VDD) - (beratend) Dr. Matthias Meyer (stellv. Geschäftsführer des VDD)
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