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Bischof Bätzing zur Debatte um Organspende

Bonn (ots)

Am 29. Januar 2025 findet die Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf zur Neuregelung der Organspende statt. Bei seiner Sitzung am 27./28. Januar 2025 ist das Thema auch im Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz erörtert worden. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, erklärt dazu aus aktuellem Anlass:

"In unserer christlichen Perspektive ist die Organspende tatsächlich eine Spende, die freiwillig gegeben werden soll. Natürlich kann die prinzipielle Freiwilligkeit auch über die Möglichkeit eröffnet werden, einen Widerspruch einzulegen. Aber ist ein - aus welchen Gründen auch immer - nicht eingelegter Widerspruch wirklich eine freiwillige Spende? Gerade der Charakter der Organspende als hochgeschätzte freiwillige Gabe zur Rettung eines - in der Regel unbekannten, fremden - Menschen in großer Not, führt uns zu dem Anliegen, diese Freiwilligkeit stark zu machen und sie nicht durch eine gesetzlich verfügte Zustimmungsvermutung in einen Bereich der Zweifelhaftigkeit zu ziehen. Eine Regelung, die darauf abzielt, Menschen zu einer freien Zustimmung im Sinn eines Informed Consent zu einer möglichen Organspende zu bewegen, passt in dieser Sicht der Dinge wesentlich besser zum Leitbild einer auf freie und selbstbestimmte Entscheidung angelegten menschlichen Person, deren Status als Subjekt ihrer eigenen Handlungen von der staatlichen Gemeinschaft anerkannt und geachtet wird. Langfristig und bei entsprechender Ausgestaltung trauen wir einer solchen Regelung in höherem Maß zu, die Akzeptanz der Organspende zu stärken.

Eine Widerspruchsregelung könnte, je nach Ausgestaltung, für Angehörige, die gerade schicksalhaft und unvermittelt ein Familienmitglied verloren haben, ein erhebliches Trauma darstellen. In unserer hochindividualisierten Gesellschaft sehen wir die Gefahr, dass mehr Menschen sich gegen eine solche vermeintliche "Zwangsabgabe" ihrer Organe zur Wehr setzen und dass damit die Spendenbereitschaft eher sinkt als steigt. Internationale Statistiken vermitteln den Eindruck, dass die Frage nach der Zustimmungs- oder Widerspruchsregelung nicht ohne Weiteres dafür entscheidend ist, wie hoch die Organspendequote liegt. Es gibt Länder mit Zustimmungsregelung, die eine höhere Organspendequote als Deutschland haben und Länder mit Widerspruchsregelung, die eine niedrigere Organspendequote haben. Auch andere Faktoren sind hier offensichtlich sehr wichtig. Natürlich muss es ein gemeinsames gesellschaftliches Ziel sein, mehr Organspender zu gewinnen. Aber eine Verbesserung der entsprechenden Infrastruktur und ein intensiveres Informationsbemühen sind dafür der erste Schritt, den wir mit mehr Engagement als bisher gehen sollten. Hier bestehen nach wie vor durchaus noch ungenutzte Möglichkeiten."

Hinweis:

Die gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe (Katholisches Büro in Berlin) und der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zur Einschätzung zum Gesetzesentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz (BT-Dr. 20/13804) ist auf der Internetseite des Katholischen Büros unter kath-buero.de verfügbar.

Pressekontakt:

Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
Kaiserstraße 161
53113 Bonn
Postanschrift
Postfach 29 62
53019 Bonn
Tel: 0228/103-214
Fax: 0228/103-254
E-Mail: pressestelle@dbk.de
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