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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Verheerende Antwort an Europas Minderheiten: EU-Kommission lehnt erfolgreiche Bürgerinitiative wortreich aber nichtsagend ab

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Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) bedauert zutiefst die Entscheidung der EU-Kommission, die Bürgerinitiative „Minority Safepack (MSPI)“ für ein EU-weit gültiges Minderheitenpaket zu versenken. Die unmissverständliche Botschaft ist ein Schlag ins Gesicht der kulturellen, religiösen, sprachlichen und nationalen Minderheiten. Die EU erklärte sich mit der Rückverweisung als nicht zuständig für die Umsetzung von Minderheitenrechten. Das widerspricht den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, den Unions-Verträgen, die die Regelung der Minderheitenfragen vorsehen und der EU-Grundrechtecharta. Die Ablehnung dieser erfolgreichen Bürgerinitiative mit mehr als einer Million Unterschriften in sieben Mitgliedsstaaten ist auch eine Entscheidung gegen die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der Union.

Das Generalsekretariat der Kommission antwortet im Namen von Präsidentin von der Leyen auf die Stellungnahme der GfbV-international ironisch bis zynisch. Einerseits betont die Kommission, sich für die Achtung der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören und für die kulturelle und sprachliche Vielfalt einzusetzen. Andererseits stellt die Kommission fest, bereits Maßnahmen ergriffen zu haben. Deshalb sei die Kommission ihren Verpflichtungen zur Genüge nachgekommen.

Eine von der Realität der Minderheiten abgehobene Feststellung. Die Fedaral Union of European Nationalities (FUEN) startete ihre Bürgerinitiative „Minority Safepack (MSPI)“ aus der politischen Notwendigkeit heraus, das Sterben der Minderheitensprachen und Minderheitenkulturen zu stoppen. Laut der Studie „euromosaic“ der EU-Kommission von 1996 haben von den 48 Minderheitensprachen im EU-Raum 23 nur noch eine „begrenzte“ oder „keine“ Überlebensfähigkeit. Zwölf weitere Minderheitensprachen werden als „bedroht“ eingestuft. Seit der Veröffentlichung der Studie wurde wenig gegen das Sprachensterben unternommen.

Die EU-Kommission setzte sich mit ihrer Entscheidung über die Institution der EU hinweg, die über die höchste demokratische Legitimität verfügt, nämlich über das von den Bürgerinnen und Bürger direkt gewählte Europaparlament. Eine große Mehrheit der Europaabgeordneten stimmte nach einer Parlamentsanhörung der Bürgerinitiative für die Minderheiten-Internative. Trotzdem entschied sich die Kommission dagegen.

Die Ablehnung der Bürgerinitiative durch die EU-Kommission wird auch dazu beitragen, die Selbstbestimmungs-Bewegungen in Katalonien, im Baskenland, auf Korsika oder bei den Ungarn im rumänischen Siebenbürgen zu stärken. Die Kommissionsantwort fördert letztendlich die Unruhe in den Regionen der sprachlichen und nationalen Minderheiten. Mit ihrer Haltung machte sich die EU-Kommission zur Hüterin der Nationalstaatsinteressen. Das Bekenntnis zur kulturellen und sprachlichen Vielfalt verkommt zu einem Lippenbekenntnis. Eine verpasste Chance allemal.

Die Korrespodenz zwischen EU-Kommission und GfbV finden Sie im Wortlaut im Anhang an diese Mitteilung.

Sie erreichen Jan Diedrichsen unter j.diedrichsen@gfbv.de oder 0171 7267632.

Sie erreichen Wolfgang Mayr unter wolf@dnet.it oder +39 335 1318203.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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