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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Einladung zur Menschenrechtsaktion vor dem Auswärtigen Amt (8.5.): Völkermord an den Herero und Nama endlich anerkennen!

Sieben UN-Sonderberichterstatter haben die „Gemeinsame Erklärung“ zwischen den Regierungen Deutschlands und Namibias aus dem Jahr 2021 kritisiert. Nachkommen der Überlebenden des Völkermords an den Herero und Nama haben das Abkommen nie akzeptiert. Am kommenden Montag soll die Bundesregierung auf diese Kritik antworten. Um den Forderungen der Betroffenen Nachdruck zu verleihen, veranstaltet die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eine Menschenrechtsaktion in Berlin. Dazu laden wir Sie herzlich ein:

Am Montag, den 8. Mai 2023,

von 11 Uhr bis 13 Uhr

vor dem Auswärtigen Amt, Werderscher Markt 1, Berlin

Mit einem großformatigen Transparent, das den neu enthüllten Gedenkstein zur Erinnerung an den Völkermord am Ort des ehemaligen Konzentrationslagers auf Shark Island in Namibia zeigt, protestiert die GfbV vor dem Auswärtigen Amt. Wir fordern, dass die Bundesregierung den Völkermord endlich anerkennt, dass Verhandlungen direkt mit den Vertreterinnen und Vertretern der Herero und Nama geführt werden und dass alle Gebeine der Opfer, die sich noch in Deutschland befinden, zurückgeführt werden.

Für den 8. Mai wird eine Stellungnahme der Bundesregierung erwartet. Sieben UN-Sonderberichterstatter hatten sich an die Bundesregierung und die Regierung von Namibia gewandt und die „Gemeinsame Erklärung“ aus dem Jahr 2021 kritisiert. Dieses Abkommen wurde ohne Beteiligung der rechtmäßigen traditionellen Vertretenden der Herero und der Nama ausgehandelt. Es sieht keine völkerrechtlich bindende Anerkennung des Genozides und auch keine echten Reparationszahlungen vor. Stattdessen sollen an Bedingungen geknüpfte Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit an die namibische Regierung gehen. Diese Gelder werden als „Reparationen“ bezeichnet, sind dies jedoch im völkerrechtlichen Sinne nicht. Daher stand die „Gemeinsame Erklärung“ von Anfang an in der Kritik. Das namibische Parlament hat sie bis heute nicht ratifiziert.

Die GfbV möchte den Forderungen der traditionellen Autoritäten der beiden Sprachgruppen, der Ovaherero Traditional Authority und der Nama Traditional Leaders Association, in Berlin Nachdruck verleihen.

Zwischen 1904 und 1908 beging das deutsche Kaiserreich im heutigen Namibia den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts. Mindestens 80.000 Herero und 10.000 Nama kamen dabei ums Leben – das entspricht etwa 80 Prozent der Herero und 50 Prozent der Nama, die damals in Namibia lebten.

Sie erreichen Roman Kühn unter direktor@gfbv.de oder 030/42804891.

Gesellschaft für bedrohte Völker
Postfach 2024
D-37010 Göttingen
Tel.: +49 551 499 06-21
Fax: +49 551 580 28
E-Mail:  info@gfbv.de
www.gfbv.de
Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN und mitwirkendem Status beim Europarat
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