Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Blockade des EU-Lieferkettengesetzes: Lindners Doppelstandards sind unerträglich
Blockade des EU-Lieferkettengesetzes:
- Lindner predigt Freiheit und blockiert Gesetz gegen Zwangsarbeit
- Macht Kritik an Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern unglaubwürdig
- Ohne EU-LkSG kein wirkungsvoller Schutz der Menschenrechte in Lieferketten
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ist schockiert von den Plänen der FDP, das EU-Lieferkettengesetz zu blockieren: „Herr Lindner ist eine Schande für den Liberalismus und für Deutschland. Auf der einen Seite predigt er Freiheit, auf der anderen Seite blockiert er ein Gesetz, das Zwangsarbeit verbietet“, kritisierte Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung am heutigen Freitag in Göttingen. „Er macht damit jede deutsche Kritik an Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern unglaubwürdig und schwächt das internationale System der Menschenrechte insgesamt.“
Besonders in China sei Zwangsarbeit weit verbreitet. Neben der uigurischen treffe das zunehmend auch die tibetische Bevölkerung des Landes. „Was die Kommunistische Partei Chinas als Methode zur Armutsbekämpfung propagiert, ist in Wahrheit ein perfides System der Unterdrückung von Minderheiten. Zugleich profitieren Unternehmen in China von konkurrenzlos billigen Arbeitskräften“, so Causevic. „Offensichtlich möchte Herr Lindner auch deutschen und europäischen Unternehmen ein Stück von diesem Zwangsarbeitskuchen gönnen. Was bei seinem ‚Nein‘ auf der Strecke bleibt, scheint ihn nicht zu interessieren.“
Das europäische Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (EU-LkSG) wurde auf EU-Ebene und im Trilog lange verhandelt. Deutschland habe als größter EU-Mitgliedsstaat eine besondere Verantwortung und dürfe sich nicht in der Abstimmung enthalten. „Das EU-LkSG soll nicht nur für eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen in der EU und auf dem Weltmarkt sorgen, es soll auch endlich den Opfern von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zu Recht erleichtern“, erinnerte Causevic. „Es gehört zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen, Einfluss auf ihre Zulieferer zu nehmen, damit sich die Arbeitsbedingungen für viele Menschen weltweit verbessern. Sollte Deutschland nun im letzten Moment dem Gesetz nicht zustimmen, wäre das ein schlechtes Beispiel für die anderen Mitgliedsstaaten. Schlimmstenfalls kann das dazu führen, dass das Gesetz insgesamt nicht angenommen wird. Ohne EU-LkSG ist ein wirkungsvoller Schutz der Menschenrechte in Lieferketten nicht möglich.“
Sie erreichen Jasna Causevic unter j.causevic@gfbv.de oder 0551/49906-16.
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