Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Jahrestag des Völkermords an den Rohingya (25.08.): Eskalierende Gewalt gegen Rohingya – Bundesregierung muss sich für Ende der Straflosigkeit einsetzen
Zum siebten Jahrestag des Völkermordes an den Rohingya (25.08.2017) fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ein wirksameres Eintreten der internationalen Gemeinschaft und der deutschen Bundesregierung gegen die eskalierende Gewalt gegen Rohingya und andere ethnische Minderheiten in Myanmar. „Der Völkermord gegen die Rohingya dauert an. In ihrer Heimat Rakhine-Staat sind die Rohingya noch immer im Kreuzfeuer zwischen dem myanmarischen Militär und der Rebellenarmee Arakan Army. Dabei begehen beide Seiten Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, sagt Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung.
Tausende Rohingya fliehen aufgrund der aktuellen Angriffe aus Myanmar – doch auch auf der Flucht werden sie gezielt angegriffen. Es gibt Berichte über Massaker und Vergewaltigungen. „Seit dem Militärputsch im Jahr 2021 hat die Tragödie der Rohingya apokalyptische Ausmaße angenommen. Trotzdem gab es von den Vereinten Nationen, der EU und dem Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) keine wirksame Reaktion, um die Fortsetzung des Völkermordes zu verhindern.“
„Wir appellieren an die Bundesregierung, sich für einen Verweis der Situation in Myanmar an den Internationalen Strafgerichtshof durch den UN-Sicherheitsrat einzusetzen, um die Straflosigkeit des Militärs zu beenden“, fordert Causevic. „Die Beweise für die Verbrechen des Militärs gegen Rohingya und andere Minderheiten in Myanmar sind überwältigend. Bis heute musste sich niemand für den Völkermord an den Rohingya oder die Gräueltaten gegen andere ethnische Gruppen im Land verantworten.“ Die aktuellen Ermittlungen des IStGH konzentrieren sich ausschließlich auf Verbrechen, die in Bangladesch verübt wurden, da Myanmar kein Vertragsstaat des Römischen Statuts ist und sich dem IStGH gegenüber nicht kooperativ zeigt. „Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die Ermittlungen ausgeweitet und auch die aktuellen Gewalttaten berücksichtigt werden“, fordert Causevic.
„Insbesondere die Zunahme der Gewalt gegen Kinder ist alarmierend. Die Verantwortlichen müssen für diese Kriegsverbrechen zur Rechenschaft gezogen werden“, sagt Causevic. Insgesamt wurden von den Vereinten Nationen im vergangenen Jahr in Myanmar 2.800 schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Kinder registriert. Das Militär in Myanmar rekrutiert zudem immer mehr Minderjährige – mehr als 1000 Fälle sind im aktuellen Bericht des UN-Generalsekretärs zu Kindern in bewaffneten Konflikten dokumentiert. „Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, ihren Einsatz zum Schutz von Kindern zu intensivieren. Als ersten Schritt sollte die Bundesregierung eine aktuelle Stellungnahme zur Gewalt gegen Kinder in Myanmar vorlegen“, fordert Causevic.
In den Jahren 2016 und 2017 führte das Militär Myanmars Angriffe auf Rohingya im Rakhine-Staat durch, bei denen Tausende starben und mehr als 700.000 Rohingya nach Bangladesch vertrieben wurden. Fast eine Million Rohingya-Flüchtlinge leben laut Angaben der UNO-Flüchtlingshilfe aktuell in Bangladesch, insgesamt sind rund 1,3 Millionen Menschen aus Myanmar in die Nachbarländer geflohen. Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) läuft seit 2019 ein von Gambia initiiertes Völkermord-Verfahren gegen Myanmar. Die Bundesregierung ist diesem Völkermordverfahren 2023 beigetreten. Der IStGH hat im Jahr 2018 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Sie erreichen Jasna Causevic unter j.causevic@gfbv.de oder 0551/49906-16.
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