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Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Pfandbriefe von Subprime-Krise nicht betroffen - Zahlreiche Sicherungsmechanismen zum Schutz der Anleger

Berlin (ots)

"Die Subprime-Krise hat keinerlei Auswirkungen auf
die Sicherheit deutscher Pfandbriefe", so Louis Hagen, 
Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp) 
in Berlin. Die Krise am US-amerikanischen Subprime-Markt hat zu 
erheblichen Verwerfungen auf den weltweiten Kapitalmärkten geführt. 
Hiervon sind insbesondere strukturierte Wertpapiere wie CDOs oder MBS
betroffen, die mit Immobilienforderungen besichert sind. Von solchen 
Produkten unterscheidet sich der Pfandbrief wesentlich: Es gibt mit 
dem Pfandbriefgesetz eine gesetzliche Grundlage, die strenge 
Anforderungen an die zur Deckung verwendbaren Forderungen stellt. 
Zusätzlich zur allgemeinen deutschen Bankaufsicht unterliegt das 
Pfandbriefgeschäft einer besonderen Aufsicht durch die BaFin. In 
diesem Rahmen erfolgen alle zwei Jahre umfangreiche 
Deckungsprüfungen, dabei werden insbesondere die Deckungswerte 
stichprobenartig geprüft.
Bei Hypothekenpfandbriefen, die etwa ein Viertel aller umlaufenden
Pfandbriefe ausmachen, müssen die Banken für jede zur Deckung 
verwendete Finanzierung von Immobilien einen Beleihungswert 
ermitteln. Dabei handelt es sich um einen nachhaltigen Wert, der bei 
voraussichtlicher Marktentwicklung nicht unterschritten wird und 
jedenfalls den Marktwert nicht übersteigen darf. Außerdem ist die 
Überprüfung der ermittelten Werte in regelmäßigen Abständen 
vorgeschrieben. Von diesem Beleihungswert müssen die Banken nochmals 
einen 40%igen Sicherheitsabschlag vornehmen, nur 60 % können über 
Pfandbriefe refinanziert werden. MBS oder CDOs sind als Deckungswerte
nicht zugelassen.
Seit 2005 können die durch Pfandbriefe refinanzierten Beleihungen 
auch durch in den USA belegene Objekte besichert werden. Dabei 
schreibt das Pfandbriefgesetz vor, dass ein Kreditinstitut mindestens
zwei Jahre Erfahrung auf einem Immobilienmarkt nachweisen muss, bevor
es Immobiliendarlehen in Deckung nehmen darf. Von der Gesamtheit der 
Deckungsmassen für Hypothekenpfandbriefe machten Ende 2006 Darlehen 
für US-amerikanische Eigentumswohnungen allerdings nur 0,015 % aus, 
Darlehen für Mehrfamilienhäuser 0,066 %. Darlehen für 
Einfamilienhäuser in den USA wurden überhaupt nicht in Deckung 
genommen. Alle diese Finanzierungen müssen den Anforderungen des 
Beleihungswerts entsprechen.
Diese Zahlen werden quartalsweise veröffentlicht: Das 
Pfandbriefgesetz verlangt von den Pfandbriefbanken, detaillierte 
Angaben zu der Struktur ihrer jeweiligen Deckungsmassen zu 
publizieren. "Pfandbriefe bieten ein Ausmaß an Transparenz, das 
seines gleichen sucht", betont Hagen. Während die Daten der 
jeweiligen Pfandbriefbank auf ihrer Webseite zu finden sind, 
veröffentlicht der vdp die zusammengefassten Zahlen auf  seiner 
Webseite www.pfandbrief.de .
"Die besondere Kreditqualität des Pfandbriefs steht außer Zweifel.
Die Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität am Jumbo Covered Bond 
Markt waren ausschließlich eine Reaktion auf die Spread-Ausweitungen 
auf Zinsswap- und Staatsanleihe-Märkten", so Hagen abschließend.

Pressekontakt:

Dr. Helga Bender, Tel. 030 20915-330
E-Mail: bender@pfandbrief.de
Sascha Kullig, Tel. 030 20915-350
E-Mail: kullig@pfandbrief.de

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