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Pfandbrief-Abend der Hypothekenbanken: Professor Rürup, Mitglied der "Fünf Weisen" will hybrides Alterssicherungssystem ausbauen

Stuttgart (ots)

Für eine stärkere Gewichtung des
Kapitaldeckungsverfahrens im Vergleich zum Umlageverfahren sprach
sich Prof. Dr. Dr. Bert Rürup, Mitglied des Sachverständigenrates zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung anlässlich des
diesjährigen Pfandbrief-Abends des Verbandes deutscher
Hypothekenbanken in Stuttgart aus. Angesichts der jeweils reziproken
Vor- und Nachteile dieser beiden grundlegenden
Finanzierungsalternativen eines Alterssicherungssystems könne es
dabei aber nicht um ein "Entweder-Oder" gehen, sondern um ein
Hybrid-System aus einer Mischung aus Umlage- und
Kapitaldeckungsverfahren. Den entscheidenden Nachteil des
Umlageverfahrens sieht der "Wirtschaftsweise" neben der Abhängigkeit
von der aktuellen Beschäftigungssituation in der in alternden
Gesellschaften zwangsläufigen Benachteiligung der nachwachsenden
Generationen. Beim Kapitaldeckungsverfahren seien dagegen die wegen
der langen Ansparfristen geringe Flexibilität und Volatilitätsrisiken
als Nachteile zu nennen.
Nach Rürups Auffassung sollte so schnell wie möglich damit
begonnen werden, das derzeitige Mischungsverhältnis von Umlage- zu
Kapitaldeckungsverfahren von 8 zu 2 in den nächsten 30 Jahren auf 6
zu 4 zu verschieben. Somit könnte für den Umbau noch ein
vergleichsweise günstiges demographisches Zeitfenster genutzt werden.
Spätestens ab 2015 werde die Erwerbsbevölkerung schrumpfen, was die
Möglichkeiten zum Aufbau einer Kapitaldeckung verringere. Neben der
besseren Risikoverteilung durch ein gemischtes Finanzierungssystem
sei es ein Gebot der ökonomischen Vernunft, bei zu geringer Bildung
von "Humankapital" verstärkt Realkapital zur Finanzierung der Renten
heranzuziehen. Die Solidarität der Generationen erfordere jedoch,
dass sich auch die Bezieher von Renten an den Kosten eines derartigen
Umbaus beteiligen. Anspielend auf die derzeitigen politischen
Diskussionen um die politische Flankierung der privaten
Alterssicherung meinte Rürup, die Bundesregierung müsse erkennen,
dass ein solcher Umbau staatliche Zuschüsse für Geringverdiener und
eine nachgelagerte Besteuerung (steuerliche Freistellung der
Sparbeiträge bei Vollversteuerung der Renten) erfordere.
Ob und in welchem Umfang es zu einer insgesamt steigenden
Ersparnisbildung komme, sei dagegen offen. Stiegen die Ersparnisse
an, könnten kurzfristig nachteilige Beschäftigungeffekte die Folge
sein. Längerfristig positiv würde sich gerade in einer alternden
Gesellschaft die durch eine höhere Kapitalintensität mögliche
Produktivitätssteigerung auswirken. Würde demgegenüber nur innerhalb
der Ersparnis umgeschichtet, käme es durch eine Verlängerung der
Sparfristen zu ökonomisch positiven Effekten.
Unverzichtbare Kriterien eines Anlageproduktes seien zum einen die
Sicherheit der Vermögensanlage und zum anderen die Eigenschaft,
lebenslang als Quelle eines Einkommens oder eines lebenslangen
Einkommenssubstitutes dienen zu können. Daneben sollte das
Alterseinkommen nicht nur aus den Erträgen, sondern auch aus dem
Kapitalverzehr stammen. Deshalb sprach sich Rürup für den stärkeren
Einsatz selbst genutzter Immobilien für Altersvorsorgezwecke durch
einen "Immobilienverzehr" aus, wie er in den USA bereits üblich sei.
Die demographische Alterung bietet nach Ansicht des
Wirtschaftssachverständigen jedoch keinen Anlass für die nicht selten
zu hörende Katastrophenrhetorik. Allein die Tatsache, dass in nahezu
allen Industrieländern der Anteil der berufstätigen Bevölkerung in
der Altersgruppe der 55-64-Jährigen deutlich höher liege als in
Deutschland mit 39 %, zeige ein beachtliches Lösungspotential auf.
Jenseits des Jahres 2010 sei auch eine gleitende Erhöhung des
gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre notwendig.
Die Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf den
Immobilienmarkt hält Rürup für nicht so gravierend. Die Zunahme von
Single-Haushalten und steigende Wohnansprüche wirkten den Folgen des
vorprogrammierten Bevölkerungsrückganges entgegen. Ernstere
Auswirkungen könnten demgegenüber aus der Erosion der
Normalarbeitsverhältnisse resultieren. Unstetigere Erwerbsbiographien
dürften zu einer rückläufigen Präferenz für den Immobilienerwerb
dienen.
Dr. Jürgen Blumer, Mitglied des Hauptausschusses des Verbandes
deutscher Hypothekenbanken und Sprecher des Vorstandes der
Württembergischen Hypothekenbank, hatte zuvor auf den hohen
Stellenwert der eigen genutzten Immobilie für die Altersvorsorge
hingewiesen. Dies zeige allein die Tatsache, dass das
Immobilienvermögen der privaten Haushalte in Höhe von 7,1 Billionen
DM (1997) den Wert des Geldvermögens von 5,1 Billionen DM deutlich
übertreffe. Die Hypothekenbanken unterstützten nach seinen Worten die
Forderungen zum Ausbau der privaten Altersvorsorge. Allerdings stoße
das Konzept eines steuerfreien Zuflusses von Kapitalerträgen in der
Ansparphase und die nachgelagerte Besteuerung in der Verzehrphase
namentlich bei der eigen genutzten Immobilie auf einige Probleme. So
sei der Gesetzgeber vor einigen Jahren bewusst auf eine
einkommensunabhänge Förderung durch Zulagen übergegangen. Ein
Konzept, das die Förderung wieder in den Sonderausgabenabzug
integrieren würde, stünde dazu im Widerspruch. De facto führe eine
nachgelagerte Besteuerung im Alter wieder zu der vom Gesetzgeber
abgelehnten Besteuerung des Nutzwertes (sog. Investitionsgutlösung).
In der Tat könnte es problematisch werden, wenn im Alter aus einer
schuldenfreien Immobilie steuerliche Lasten entstehen, die aus den
Erträgen anderer Vermögensarten zu decken sind. Diese Überlegungen
sollten Anlass sein, über ein eventuelles eigenständiges Konzept der
Einbeziehung von Wohneigentum in die Altersvorsorge nachzudenken.
Pressearbeit:
Franz-Josef Arndt (Tel.: +49 228 95 90 2 - 46)
E-Mail:  arndt@hypverband.de
Jens Tolckmitt (Tel.: +49 228 95 90 2 - 62)
http://www.hypverband.deE-Mail:  tolckmitt@hypverband.de

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