Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.
Pfandbriefbanken begrüßen grundsätzlich die von der EU angestrebte Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für Covered Bonds und plädieren für einheitliche Mindeststandards auf hohem Niveau
Berlin (ots)
- vdp lehnt Schaffung eines eigenen europäischen Rechtsrahmens (29. Regime) ab - Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt: klares Plädoyer für Mindeststandards auf hohem Niveau, um Eingriffe in erfolgreiche nationale Regelwerke zu vermeiden
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) begrüßt grundsätzlich die heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Überlegungen zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Covered Bonds. Von den im Konsultationspapier der Kommission vorgestellten Optionen für einen solchen gemeinsamen Rechtsrahmen plädiert der vdp dabei klar für einen flexiblen Ansatz, der entweder auf hohen Marktstandards ("Best Practice-Prinzipien") oder einer Richtlinie mit verbindlicher Mindestharmonisierung beruhen müsste. Im Vergleich zur Etablierung eines sogenannten 29. Regimes, also der Schaffung eines neuen vereinheitlichten Produkts auf europäischer Ebene mit eigenem Rechtsrahmen, bietet eine Mindestharmonisierung aus Sicht des Verbands deutlich mehr Vorteile.
Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des vdp, erklärte: "Ein europäischer Rechtsrahmen bietet durchaus die Chance, das Produkt Covered Bond länderübergreifend noch besser zu machen. Der einzig gangbare Weg sind dabei aus Sicht der Pfandbriefbanken Min-deststandards auf hohem Niveau. Denn durch die schrittweise Hinführung der nationalen Regime zu einem gemeinsamen Qualitätsstandard auf europäischer Ebene könnten deutliche qualitative Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Covered-Bond-Märkte in der EU erreicht werden. Gleichzeitig würden damit systemisch unvereinbare Eingriffe in bestehende und teils sehr erfolgreich funktionierende nationale Regime ver-mieden werden. Dagegen könnte eine Vollharmonisierung auf europäischer Ebene dem Markt mehr schaden als nutzen."
"29. Regime" in Reinform nicht realisierbar
Die Kommission erhofft sich von einem gemeinsamen Rechtsrahmen für Covered-Bond-Märkte, der einen weiteren Baustein der Kapitalmarktunion darstellen würde, positive Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung in Europa. Konkret schlägt sie mehrere Varianten vor: entweder eine "freiwillige Harmonisierung" auf Grundlage einer Empfehlung der EU-Kommission, die von den Mitgliedstaaten auf Basis von Marktstandards der European Banking Authority (EBA) umgesetzt werden würde, oder eine gesetzlich verankerte Harmonisierung in Form einer Richtlinie bzw. eines sogenannten "29. Regimes" mit gesonderter regulatorischer Behandlung. Letzteres wäre die Basis für die Schaffung eines gesonderten europäischen Covered Bonds, der über einen eigenen, neben die 28 bereits bestehenden nationalen Regime tretenden Rechtsrahmen verfügen würde.
Ein solches "29. Regime" hält der vdp für in Reinform nicht realisierbar, insbesondere da wichtige vereinheitlichte Rechtsgrundlagen, etwa im Insolvenzrecht, auf europäischer Ebene fehlen. Sein Plädoyer für die Einführung einer auf Mindeststandards basierenden Konvergenz der nationalen Covered-Bond-Systeme auf hohem Niveau begründet der vdp damit, dass dies zu einer besseren Vergleichbarkeit unterschiedlicher Produkte führen würde. Insbesondere würde eine solche Maßnahme einen Wettbewerb der bestehenden Systeme und bei zahlreichen nationalen Covered-Bond-Gesetzen einen Anpassungsbedarf nach oben auslösen - mit dem Ergebnis einer Qualitätsverbesserung über die gesamte Breite des Marktes.
Sollte es am Ende des nun beginnenden Konsultations- und Entscheidungsprozesses hingegen doch zur Einführung eines "29. Regimes" kommen, spricht sich der vdp zumindest für eine regulatorische Gleichberechtigung gegenüber den bestehenden nationalen Covered-Bond-Systemen aus. Regulatorische Anreize zur präferierten Nutzung eines neuen europäischen Produkts darf es aus Sicht des Verbands nicht geben. Auch spricht sich der vdp gegen die von der Kommission zur Diskussion gestellte Erweiterung der deckungsfähigen Assets aus, da eine solche Maßnahme zu einer Aufweichung der Produktqualität von Covered Bonds führen würde.
Der vdp wird nun eine ausführliche Stellungnahme zum heute vorgelegten Konsultationspapier der Kommission erarbeiten und diese voraussichtlich Anfang Dezember veröffentlichen.
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