ARD begrüßt Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts
Von der
Tann: Fernseh-Duell mit den realistischen Kanzler-Kandidaten
Köln (ots)
Die ARD begrüßt die Entscheidung des Kölner Verwaltungs-gerichts, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der FDP in Sachen Fernsehduell zurückzuweisen. Dabei bestätigte das Gericht die Auffassung der ARD, dass es sich bei dem Duell um eine redaktionelle Wahlsendung handelt, die unter den Schutz der Rundfunkfreiheit fällt.
Auch das Gleichbehandlungsgebot der Parteien sieht das Gericht nicht als verletzt an.
Dazu ARD-Chefredakteur Hartmann von der Tann: "Unser Vertrauen in die deutsche Justiz hat sich bestätigt. Für uns war der Fall immer eindeutig.
Auf dieser Grundlage haben wir auch unsere Programmentscheidungen getroffen. Das Duell ist den beiden realistischen Kanzler-Kandidaten Gerhard Schröder und Edmund Stoiber vorbehalten. Eine Benachteiligung der FDP ist damit nicht verbunden. Guido Westerwelle und seine Partei werden im journalistischen Gesamtkonzept der Wahlberichterstattung umfassend zu Wort kommen."
ARD und ZDF bringen "Das Duell" am 8. September von 20.15-21.30 Uhr, Moderation Sabine Christiansen und Maybrit Illner.
Rückfragen: ARD-Sprecher Rüdiger Oppers Tel. 0221-220-1867
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