ARD legt Finanzplanung für 2021 bis 2024 vor
München (ots)
Die ARD hat am 30. April 2019 der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihre Anmeldung zum 22. KEF-Bericht für den Zeitraum 2021 bis 2024 übermittelt.
Die Anmeldung orientiert sich an den von der KEF gesetzten Maßstäben bei Personal, Programm, Sachaufwand und Investitionen: Der Programmaufwand ist angelehnt an die programmspezifische Teuerung von 2,49 Prozent pro Jahr. Beim Personalaufwand wurde eine lineare Steigerung von 2,5 Prozent pro Jahr zugrunde gelegt, die deutlich unter den jüngsten Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes der Länder liegt.
Für die Herausforderungen der Digitalisierung meldet die ARD keinen gesonderten Finanzbedarf an. Neue digitale Produkte werden ohne zusätzlichen Aufwand, ausschließlich durch Umschichtungen bewältigt. Möglich ist dies nur aufgrund hoher Kostendisziplin und einer Vielzahl anstaltsindividueller Einsparungen. Auch den Personalabbau setzt der ARD-Verbund konsequent fort. Die ARD wird bis 2020 rund 4.800 (19 Prozent) Stellen abgebaut haben. Bis 2024 werden die Landesrundfunkanstalten weitere 390 Stellen (zwei Prozent) streichen und damit den Vorgaben der KEF entsprechen.
"Die Anmeldung ist verantwortungsbewusst, mit Blick auf den Programmauftrag und den Beitragszahler", so der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm. "Zudem stehen wir zu unseren Zusagen zu fortlaufenden Sparanstrengungen und setzen die ARD-Strukturreformen konsequent um. In den Jahren bis 2024 wird die ARD allein aus der Strukturreform Einsparungen von rund 311 Mio. Euro realisieren."
Schon in den vergangenen Jahren mussten die Sender im ARD-Verbund erheblich sparen, um Preissteigerungen (z. B. für Programmkosten, Rechte und Gehälter) auszugleichen.
Der Rundfunkbeitrag wurde seit 2009 nicht mehr erhöht und im Jahr 2015 sogar gesenkt. Seit 2009 bewegt sich das verwendbare Beitragsaufkommen der ARD unterhalb der Entwicklung des Verbraucherpreisindex' und deutlich unterhalb der programmspezifischen Teuerung.
"Dass wir seit zehn Jahren ohne Teuerungsausgleich auskommen, ist nur durch erhebliche Sparanstrengungen möglich gewesen", so Wilhelm. "Um dem Publikum weiterhin ein hochwertiges Programm anbieten zu können, benötigen wir einen Ausgleich der Teuerung. Nominale Beitragsstabilität ist ohne massive Einschnitte ins Programm nicht mehr möglich."
Der ungedeckte Finanzbedarf - und damit ein Rückschluss auf die künftige Beitragshöhe - ist zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht seriös zu benennen. Zum einen ist die Abgabe der Anmeldung nur der erste Schritt im Verfahren, dem nun umfassende Prüfungen und Berechnungen durch die KEF folgen. Bis zum Jahresende werden die Prüfungen voraussichtlich abgeschlossen sein.
Zum anderen gelten bei der Anmeldung diesmal folgende Besonderheiten: Auf der Einnahmeseite sind zum Beispiel zuverlässige Aussagen noch nicht möglich. So ist etwa aktuell unklar, welche Einnahmeausfälle das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Befreiung der Zweitwohnungen mit sich bringt. Das liegt einerseits daran, dass hierzu noch keine gesetzliche Regelung vorliegt, andererseits an der noch unzulänglichen Datenbasis. Aus datenschutzrechtlichen Gründen liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Beitragszahler über eine Zweitwohnung verfügen. Außerdem müssen die Ergebnisse aus der Bearbeitung des Abgleichs von rund 75 Mio. Meldedaten aus dem Jahr 2018 noch abgearbeitet werden. In diesem Rahmen wird die Ertragsplanung deshalb weiter aktualisiert werden.
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