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Börsen-Zeitung: Schadenmaximierung Kommentar zum Vorgehen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Sachen WestLB, von Annette Becker.

Frankfurt (ots)

Die WestLB liefert dieser Tage Nachrichten, die
zeitlich passend zum Sommerloch die Schlagzeilen und Zeitungsseiten 
füllen. Doch ganz wohl kann dem Beobachter beim Ablauf der Ereignisse
nicht sein, wird hier doch offensichtlich ein Institut sturmreif 
geschossen, das zwar nicht vor Ertragsqualität strotzt, aber im 
Gegensatz zur Situation das Jahres 2003 keineswegs am Abgrund steht.
Sicher, Verluste im Eigenhandel im mittleren dreistelligen 
Millionenbereich sind keine Lappalie. Doch eine Gefährdung der 
Stabilität des hiesigen Finanzsystems ist offenbar auch nicht 
gegeben. Um diese hat sich die Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aber zuvörderst zu kümmern. 
Warum also greift die BaFin Hals über Kopf - zahlreiche Aufsichtsräte
inklusive des Aufsichtsratsvorsitzenden mussten jetzt aus dem Urlaub 
zurückbeordert werden - in das seit Mitte April schwelende Verfahren 
ein? Ist der Reputationsverlust und damit der der Bank entstehende 
Schaden nicht größer, als wenn man zunächst den für Ende August 
avisierten Abschlussbericht abgewartet hätte? Eine Antwort auf diese 
Fragen gibt es (vorerst) nicht, auch wenn sich das Stichwort 
"Machtdemonstration" geradezu aufdrängt. Zweifelsohne hat die BaFin 
aus gutem Grund das Recht, die Abberufung von Vorstandsmitgliedern 
anzuordnen. Die BaFin darf kein zahnloser Aufsichtstiger sein. Dass 
sie das nicht ist, hat die Behörde in der Vergangenheit schon 
mehrfach bewiesen. Nun scheint es, als sei die Behörde bei der Wahl 
des geeigneten Sanktionsinstruments dabei, über das Ziel 
hinauszuschießen. Schlimmer als die Abberufung des Vorstands ist 
einzig die Schließung einer Bank. Das Bild, das der Finanz- und 
Bankenplatz Deutschland damit nach außen sendet, ist alles andere als
rühmlich.
Natürlich ist denkbar, dass der Vorstand mit gezielten 
Fehlinformationen oder unvollständigen Berichten das Vertrauen des 
Aufsichtsrats aufs Gröbste missbrauchte und folglich die weitere 
Zusammenarbeit jeglicher Grundlage entbehrt. Diese Thematik sollte 
sich allerdings zunächst zwischen Aufsichtsrat und Vorstand 
abspielen, und zwar hinter verschlossenen Türen. Das zerrüttete 
Vertrauensverhältnis in der Form des heute zu erwartenden Showdowns 
in die Öffentlichkeit zu tragen, kann weder im Interesse der 
Eigentümer noch der BaFin noch der Bank selbst sein.
(Börsen-Zeitung, 26.7.2007)

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Telefon: 069--2732-0

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