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Börsen-Zeitung: Verteidigungsfall Kommentar zu Bad Banks, von Bernd Wittkowski.

Frankfurt (ots)

Auf dem Marsch durch die Institutionen ergraute
Altachtundsechziger werden sich dunkel erinnern: 1968 und in den 
Jahren davor - die Zeit einer großen Koalition - ging man gegen die 
Notstandsgesetze auf die Barrikaden. Auch Enteignung war ein großes 
Thema: als Forderung der kolossalen Protestbewegung. 
Merkwürdigerweise standen nicht die Banken im Vordergrund der 
Vergesellschaftungskampagne. "Enteignet Springer" erschallte vielmehr
der Schlachtruf.
Vier Dekaden später gibt es in Deutschland weder einen inneren 
Aufstand noch den Verteidigungsfall, also jene Krisensituationen, auf
die seinerzeit die grundrechtsbeschränkende Notstandsverfassung 
zielte. Ein Notstand aber ist sehr wohl festzustellen. Doch gegen die
"Notstandsgesetzgebung" dieser Tage wird kaum jemand auf die Straße 
gehen. Bankaktionäre und Steuerzahler leiden still. Der Ruf nach 
Enteignung kommt diesmal aus dem Establishment. Die Radikalinskis von
heute sitzen in den regierenden Volksparteien und sind auch sonst 
keineswegs nur im Proletariat zahlreich anzutreffen. Es ist nicht 
mehr Springer, dessen Eigentum sozialisiert werden soll - "Enteignet 
die Banken", lautet anno 2009 das Petitum der staatstragenden Kräfte.
So ändern sich die Zeiten! Die Politik tut sich verständlicherweise 
schwer, die mit Eingriffen in Eigentumsrechte verbundene 
"Notstandsverfassung" in Sachen Hypo Real Estate & Co. auf den Weg zu
bringen. Aber es wird ihr gar nichts anderes übrig bleiben. Der 
systemgefährdende Notstand unter den Banken - nicht bei allen Banken 
- ist virulent. Er hat, im übertragenen Sinne, eine Menge mit einem 
"Verteidigungsfall" zu tun. Angesichts dieser Bedrohungslage wirken 
ordnungspolitische Grundsatzdiskussionen bisweilen schon etwas 
drollig.
Geradezu dreist ist es, wenn Anteilseigner der Banken, die ohne 
Staatshilfe längst das Zeitliche gesegnet hätten, jetzt - wie 
kolportiert wird - noch höher als zum aktuellen Kurs entschädigt 
werden wollen. Aktionäre von Großkopferten wie einem Christopher 
Flowers bis hin zum Kleinanleger (und in der Folge die für die 
Rettungskosten herangezogenen Steuerzahler) sind längst enteignet 
worden: durch die Marktentwicklung als Resultat des flagranten 
Versagens der Verantwortlichen zahlreicher Banken in aller Welt. Eine
formale Enteignung, wo es wirtschaftlich unvermeidbar ist, würde die 
so geschaffenen Fakten nur noch per Verwaltungsakt nachvollziehen.
(Börsen-Zeitung, 5.2.2009)

Pressekontakt:

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Redaktion

Telefon: 069--2732-0

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