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Börsen-Zeitung: Entschärfung einer Bombe, Kommentar von Christopher Kalbhenn zur Verschärfung des Verbots von Leerverkäufen durch die US-Börsenaufsicht SEC

Frankfurt (ots)

Im Kampf gegen den Missbrauch von Leerverkäufen
machen die Regulatoren dies- und jenseits des Atlantiks Ernst. Die 
US-Börsenaufsicht SEC wandelt das befristete Verbot von nackten bzw. 
ungedeckten Leerverkäufen in eine permanente Vorschrift um. Das ist 
gut so, denn diese Transaktionen, bei denen Marktteilnehmer Aktien 
leerverkaufen, ohne sich ernsthaft um die Beschaffung dieser Papiere 
zu kümmern, haben die Finanzkrise im Herbst 2008 verschärft.
Marktteilnehmer missbrauchten diese Möglichkeit, um massiv Aktien 
von Finanzinstituten leerzuverkaufen. Dabei wurde durch gezieltes 
Streuen von Gerüchten über angebliche Schieflagen nachgeholfen, um 
das Geschäft noch lukrativer zu machen. Diesem Missbrauch, der die 
Krise unnötig verschlimmert hat, ist nun definitiv ein Riegel 
vorgeschoben worden.
Zu begrüßen ist, dass die SEC auch die Ausnahmen von dem Verbot 
festgeschrieben hat. Nach wie vor dürfen Market Maker, die eine 
wichtige liquiditätsspendende Funktion ausüben, im Rahmen ihrer 
Tätigkeit begrenzt ungedeckte Leerverkäufe tätigen. Ein Verbot ohne 
diese Ausnahmen und mehr noch eine generelle Untersagung, wie sie von
Politikern im Herbst 2008 gefordert wurde, hätte nämlich schädliche 
Folgen für den Markt. Denn er würde eines Absicherungsinstruments 
beraubt, das zudem eine wichtige Preisbildungsfunktion hat. Eine 
gänzliche Abschaffung von Leerverkäufen würde andere Risiken 
schaffen, nämlich eine verschlechterte Liquidität und nach oben 
gerichtete Preisverzerrungen. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass die 
Börsenaufsicht die Offenlegungspflichten ausweitet.
Auch in der EU machen sich die Aufseher für Offenlegungspflichten 
bei Aktienleerverkäufen stark. Eine andere Maßnahme, durch die die 
Leerverkaufsbombe entschärft werden könnte, steht aber noch aus. Es 
geht um die sogenannte Uptick Rule, die die französische Aufsicht AMF
nun auf die Agenda gesetzt hat, während sich die SEC dazu nicht 
geäußert hat. Diese Regel, nach der Leerverkäufe nur dann getätigt 
werden dürfen, wenn die letzte vorangegangene Veränderung in einem 
Aktienkurs nach oben gerichtet war, wurde in den USA während der 
Deregulierungseuphorie im Jahr 2007 abgeschafft; eine Entscheidung, 
die sich im Crash vom Herbst 2008 als schwerer Fehler erwiesen hat.
(Börsen-Zeitung, 29.7.2009)

Pressekontakt:

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Telefon: 069--2732-0
Weitere Informationen: www.boersen-zeitung.de

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