Börsen-Zeitung: Bonn, Berlin, Brüssel, Kommentar zum Emittentenleitfaden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin von Bernd Weber
Frankfurt (ots)
Endlich ist er da, der Emittentenleitfaden der BaFin. Erst sollte er im April kommen, dann im Juni, jetzt sind es fast sieben Monate nach der Veröffentlichung des Entwurfs geworden. Dass er gerade gestern publiziert wurde, damit hatte niemand gerechnet. Nicht einmal jene, die der in Bonn ansässigen Wertpapieraufsicht in vielen Gesprächen nahe gelegt hatten, in einigen Feldern noch einmal Hand anzulegen und die Praxistauglichkeit deutlich zu verbessern. Vielleicht wollten die Aufseher ja das Überraschungsmoment auf ihrer Seite haben und fürchteten den vorzeitigen Verriss, nachdem in den Monaten zuvor kaum Positives über das Papier zu vernehmen war.
Doch scheint die Sorge unbegründet gewesen zu sein. Denn von vielen Seiten wurden die Veränderungen im Vergleich zu dem im Dezember vorgestellten Entwurf gelobt. Konstruktiv habe sich die Aufsicht verhalten, es sei gelungen, die existierende Rechtsunsicherheit in großen Teilen zu beseitigen, lautete das Credo vieler direkt Betroffener.
Auch ist der Emittentenleitfaden in seiner jetzigen Form nicht in Stein gemeißelt. Denn die BaFin hat versprochen, künftige Erkenntnisse aus der Verwaltungspraxis und Rechtsprechung zu nutzen, um das Papier bei Bedarf zu aktualisieren. Die BaFin zeigt sich also weiterhin bewegungsbereit, was ihr hoch anzurechnen ist. Hätte sie doch auch ganz und gar auf den Leitfaden verzichten und Emittenten und andere Marktteilnehmer einfach den Buchstaben des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnSVG) überlassen können. Dieses Gesetz und die dazugehörige Brüsseler Marktmissbrauchsrichtlinie sind die wirklichen Problemkinder für die Beaufsichtigten.
Dass Berlin die Durchführungsbestimmungen zur EU-Richtlinie sehr schnell in ein Gesetz verpackte, während viele EU-Mitgliedstaaten noch heute im Vorstadium Best Practice verharren, kann vielleicht mit vorauseilendem deutschem Gehorsam erklärt werden. Dass aber bei der Entwicklung der Marktmissbrauchsrichtlinie die deutsche Seite in Brüssel offenbar wenig Gehör fand bzw. besonders die britische Stimme lauter zu vernehmen war, ist ein eher grundsätzliches Problem, das inzwischen zumindest erkannt worden ist. Dass die BaFin bis gestern quasi als Blitzableiter für den aufgestauten Regulierungsärger fungierte, kann deshalb nicht verwundern.
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