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Börsen-Zeitung: Bescherung aus Karlsruhe, Kommentar zum Rechtsstreit Leo Kirch/Deutsche Bank von Carsten Steevens

Frankfurt (ots)

Ob das Mannesmann-Verfahren neu aufgerollt
werden und Vorstandssprecher Josef Ackermann sich erneut vor Gericht
verantworten muss, entscheidet sich voraussichtlich am 21. Dezember.
Doch in einem anderen Verfahren hat es für die Deutsche Bank bereits
Bescherung gegeben. Und über die dürfte man sich bei dem Institut
freuen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird die im Milliardenbereich
angesiedelten Schadenersatzansprüche des früheren Medienunternehmers
Leo Kirch gegen die Bank und ihren ehemaligen Vorstandssprecher Rolf-
E. Breuer deutlich einschränken. Eine entsprechende Entscheidung des
obersten deutschen Zivilgerichts am 24. Januar ist nach der
Indikation aus Karlsruhe vom Nikolaustag wahrscheinlich.
Sollten die Richter in ihrem Urteil der vorläufigen Einschätzung
folgen, kann Kirch die Deutsche Bank und auch Breuer nicht für den
Untergang seines Medienimperiums verantwortlich machen. Damit wäre –
was die monetäre Seite angeht – die Luft raus aus dem Streit. Es wird
nur noch um Schäden gehen, die speziell aus dem Darlehnsverhältnis
zwischen der Bank und einer Beteiligungstochter des Kirch-Konzerns
resultierten. Die Kirch-Partei wird diesen Schaden jedoch noch
konkret beziffern und beweisen müssen. Den Schadenersatzausgleich
wird sie sich gegebenenfalls über eine Leistungsklage erstreiten.
Eine Zahlungspflicht wird der BGH der Bank mit dem Urteil nicht
aufgeben.
Es ist sogar möglich, dass die Bank am Ende ganz ohne
Haftungszahlungen davonkommt. Das wird der weitere Instanzenweg
zeigen. Einen Schaden aus dem seit über drei Jahren laufenden
Verfahren tragen das Institut und auch ihr heutiger
Aufsichtsratsvorsitzender dennoch davon. Wenn ihnen der BGH vorwirft,
die Loyalitätspflicht im Verhältnis zu Kreditnehmern verletzt zu
haben, dann muss das für den Branchenprimus des deutschen
Kreditgewerbes schmerzen. Inwieweit das Bankgeheimnis berührt ist,
wenn in der Öffentlichkeit, wie im Februar 2002 geschehen, abträglich
über Kunden geredet wird, werden die Richter in ihrem Urteil noch
genauer darzulegen haben.
Die Deutsche Bank ist mit der sich abzeichnenden Entscheidung aus
Karlsruhe einstweilen gut bedient. Ob sich der Streit, der, wie die
letzte Hauptversammlung gezeigt hat, kaum etwas an Emotionalität
verloren hat, damit dem Ende zuneigt, ist aber zu bezweifeln.

Rückfragen bitte an:

Börsen-Zeitung
Redaktion
Telefon: 069--2732-0

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