Rheinische Post: Innen- und Justizministerium empfehlen: Unterhaltsrecht sollte überarbeitet werden
Düsseldorf (ots)
Die geplante Reform des Unterhaltsrechts muss voraussichtlich noch auf der Zielgeraden geändert werden. Nach Informationen der "Rheinischen Post" (Montagausgabe) geht dies aus gutachterlichen Stellungnahmen sowohl des Bundesjustiz- als auch des Bundesinnenministeriums hervor. Sie empfehlen, beim Betreuungsunterhalt auf jegliche Vorrangstellung von geschiedenen gegenüber nichtverheirateten Elternteilen zu verzichten. Der Gesetzentwurf von Union und SPD sah vor, dass bei der Reihenfolge der Befriedigung von Unterhaltsansprüchen geschiedene vor ledigen Partnern berücksichtigt werden sollten, wenn beide Kinder betreuen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai entschieden, dass bei der Dauer der Ansprüche (Erwerbsobliegenheit) eine Ungleichbehandlung mit Blick auf die Kinder verfassungswidrig sei. Die Gutachten der Ministerien kommen übereinstimmend zu der Auffassung, dass sich aus der Philosophie des Beschlusses die Forderung nach einer vollständigen Gleichbehandlung, auch bei der Frage der Rangfolge, herleiten lässt.
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