Rheinische Post: Steuer-Signal Kommentar Von Detlev Hüwel
Düsseldorf (ots)
Vor allem die Lehrer dürfen hoffen. Mit seinem jüngsten Spruch hat der Bundesfinanzhof deutlich zu verstehen gegeben, dass die Neuregelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern so keinen Bestand haben dürfte. Zunächst geht es zwar "nur" um die Frage, ob die Eintragung eines Arbeitszimmer-Freibetrags zur Minderung der monatlichen Steuerlast rechtens ist. Aber die Antwort des Finanzhofs hat es in sich. Indem er diese Frage bejaht, nimmt er im Grunde seine Entscheidung in der Hauptsache vorweg, bei der es um die grundsätzliche steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmern geht: Es macht keinen Sinn, die Eintragung zu erlauben, aber dann die Absetzbarkeit zu verneinen. Insofern stehen die Zeichen auf Wiedereinführung der gelockerten Bedingungen, wie sie bis Ende 2006 galten. Gut so. Ein Pädagoge kann im Lehrerzimmer, in dem es oft wie in einem Taubenschlag zugeht, keine hochkomplizierten Klassenarbeiten korrigieren. Es ist auch nicht gerecht, einem Außendienstmitarbeiter, der ein Büro in den eigenen vier Wänden unterhält, die steuerliche Anerkennung für das Arbeitszimmer zu verweigern, nur weil es nicht "Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit" ist.
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