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Rheinische Post: Fahrverbot als Strafe

Düsseldorf (ots)

Ein Kommentar von Reinhold Michels:

Es ist sinnvoll, wenn sich Justizminister darüber Gedanken machen, ob die beiden Hauptsanktionen des Strafgesetzbuches - Freiheitsentzug und Geldstrafe - allein sachgerecht und noch zeitgemäß sind. Es gibt Delikte und Delinquenten, auf die die Verurteilung zu einem befristeten Fahrverbot besser passt, ja, wie maßgeschneidert wirkt. Ein Fahrverbot als dritte Sanktionssäule nicht nur gegen Verkehrsdelikte nimmt nicht zu viel - die Freiheit nämlich -, aber es ahndet spürbar, mehr als eine geringe Geldstrafe, die oft ihren Namen nicht verdient. Einwände gegen Fahrverbote bei Alltagsvergehen sind ernst zu nehmen. Besonders gravierend ist der nicht nur aus dem NRW-Justizministerium kommende Hinweis auf eine mögliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Artikel 3 der Verfassung). Die Freiheit lässt sich jedermann nehmen, Geld ebenfalls, sieht man von gänzlich Mittellosen ab. Fahrverbote jedoch treffen logischerweise nur den (zugegeben großen) Kreis der Führerschein-Besitzer, und unter diesen den Täter vom Land mehr als den Städter, der Busse und Bahnen vor der Tür hat. Solange jedoch die Verfassungswidrigkeit nicht offenkundig erscheint - was niemand behauptet - sollte man den Versuch mit der neuen Sanktion wagen.

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Telefon: (0211) 505-2303

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