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Rheinische Post: Lob für Karlsruhe Kommentar Von Reinhold Michels

Düsseldorf (ots)

Als die Bundesjustizministerin vor kurzem ihren Gesetzentwurf zur Reform der Sicherungsverwahrung vorstellte, redete sie verniedlichend: Es könnten "ganz schwierige Situationen" eintreten, weil aus Gehorsam vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg künftig nicht mehr möglich sei, was in Deutschland seit elf Jahren möglich ist: dass nachweislich unverbesserliche Triebtäter über die eigentliche Haftzeit hinaus zeitlich unbegrenzt hinter Gittern verbleiben, auch wenn die Gefährlichkeit erst in der Haft, also nachträglich manifest wurde. "Ganz schwierige Situationen" - das Bundesverfassungsgericht hat jetzt in einem lobenswerten Beschluss zulasten eines Kriminellen mit Hang zu schwersten Sexualdelikten deutlich gemacht, um was es da geht: Ein Kinderschänder, Vergewaltiger, Mörder kommt in Deutschland nicht automatisch auf freien Fuß, weil das ein manchmal gefährlich lebensfremd urteilendes Straßburger Europarats-Gericht zu einer Sache des Menschenrechts erklärt. Karlsruhe sperrt sich, pocht zu Recht auf Prüfung jedes Einzelfalles und stuft das Recht eines Kindes, einer Frau auf Leben und körperliche Unversehrtheit höher ein als das Recht eines hochgefährlichen Menschen, als Freier unter Freien zu leben.

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