Rheinische Post: Kommentar: "Münster" am Zug
Düsseldorf (ots)
Einmal mehr muss sich der Verfassungsgerichtshof in Münster mit einer Klage gegen den NRW-Haushalt befassen. CDU und FDP wollen zudem eine Einstweilige Anordnung erwirken. Dergleichen hat es noch nie gegeben. Unklar ist, wie das Gericht darauf reagiert. Es hat Rot-Grün bereits vor etlichen Jahren verboten, Rücklagen mit Krediten zu finanzieren. Genau das aber passiert jetzt wieder. Gibt "Münster" dem Antrag statt, dürfte die Regierung von Hannelore Kraft den Nachtragshaushalt nicht umsetzen. Zwar könnte Gehälter weiter gezahlt werden, doch zusätzliche Ausgaben, wie sie für Kitas und Kommunen vorgesehen sind, wären bis zur endgültigen Klärung nicht möglich. In dieser Situation wären Neuwahlen denkbar, von denen nach Lage der Dinge aber nur die Grünen profitieren würden. In der SPD herrscht eher Zurückhaltung. Kein Wunder: 30 ihrer 67 Abgeordneten sind erst seit Mai im Landtag. Der Gedanke an risikoreiche Neuwahlen ist für sie wenig verlockend. Der Vorstoß von CDU und FDP ist in der Sache richtig. Es kann nicht länger so sein, dass über die Verfassungsmäßigkeit eines Etats erst dann geurteilt wird, wenn das Haushaltsjahr abgelaufen und der beklagte Etat längst Schnee von gestern ist.
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