Rheinische Post: Schutz hat Vorrang
Düsseldorf (ots)
Ein Kommentar von Gerhard Voogt:
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will eine neue Möglichkeit schaffen, um gefährliche Straftäter in Sicherungsverwahrung unterzubringen. Er schlägt vor, dass künftig auch Straftäter, bei denen eine psychische Erkrankung erst während der Haft erkennbar wird, noch Jahre nach der Entlassung in Therapieeinrichtungen eingewiesen werden können, falls sie auffällig werden. Kutschatys Vorstoß verdient Unterstützung, auch wenn viele Fragen offen sind. Wie wird das Gefährdungspotenzial des Täters festgestellt? Welche Auffälligkeiten reichen aus, um einen psychisch Kranken für eine möglicherweise unbefristete Zeit wegzusperren? Nach dem Urteil aus Straßburg, demzufolge nachträglich verhängte Sicherungsverwahrungen menschenrechtswidrig sind, mussten in NRW bislang 18 gefährliche Straftäter freigelassen werden. Mit dem Therapieunterbringungsgesetz ist es jetzt zwar möglich, diese wieder von der Straße zu holen. Das von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) angekündigte neue Konzept für die Sicherungsverwahrung steht allerdings noch aus. Ihre Untätigkeit ist nicht nur unverständlich, sie birgt auch ein Sicherheitsrisiko. Bund und Länder sollten Regelungslücken gemeinsam schnell schließen.
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