Rheinische Post: Wulff und der Zeuge
Düsseldorf (ots)
Die entscheidende Rechtsfrage im Strafprozess gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff wegen möglicher Vorteilsannahme lautet, ob es zwischen Wulff und seinem Freund David Groenewold rund um den Oktoberfest-Besuch 2008 eine Unrechtsvereinbarung gegeben hat. Dass dazu Wulffs 2011 in Ungnade gefallenes Alter ego Olaf Glaeseker etwas zu sagen hätte, ist grundsätzlich vorstellbar. Die etwas gequält klingende Entscheidung der Großen Strafkammer, dem Antrag der Staatsanwaltschaft, Glaeseker als Zeugen zu vernehmen, zu folgen, ist klug. Welcher Vorsitzende Richter möchte den Beteiligten schon einen denkbaren Revisionsgrund auf dem Silbertablett servieren? Ob der Zeuge Glaeseker zur Wahrheitsfindung Entscheidendes beitragen kann (und will), darf bezweifelt werden. Zu erwarten ist, dass auch er so wie die anderen bereits gehörten Zeugen die Nebel um die von der Staatsanwaltschaft unterstellte Unrechtsvereinbarung (Du gibst mir, damit ich dir gebe), nicht lichten kann. Der individuelle Schuldnachweis ist kaum zu führen.
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