Rheinische Post: Grenze fürs Töten - Von GODEHARD UHLEMANN
Düsseldorf (ots)
Das Erstarken des internationalen Terrorismus mit seinem Rückgriff auf modernste Technologien und dem Einsatz von Selbstmordattentätern auch gegen Zivilisten bringt jeden Rechtsstaat unter Druck. Er muss seine Bürger schützen. Das ist seine Aufgabe. Zum anderen muss das Gemeinwesen auch die Möglichkeit haben, diesen Schutz auf Dauer zu gewährleisten. Das wird schwierig, denn der Terrorismus operiert nicht offen, und die Definition, wer Terrorist ist, bleibt oft ungenau.
Israels Oberstes Gericht hat nun gezielte Tötungen zugelassen. Es hat der Regierung aber keinen Freibrief ausgestellt, sondern den Rückgriff auf die ultima ratio staatlicher Gewalt begrenzt. Diese Entscheidung ist richtig, denn die Tötung von Terroristen in Aktion ist zu unterscheiden von einer vorbeugenden Maßnahme, um das Leben von Zivilisten zu schützen. Es kann nicht angehen, dass Politiker - aus was für Gründen auch immer - über das Leben anderer befinden, ohne dass diese Entscheidung gerichtlich überprüft werden kann. Der nun gegebene rechtliche Rahmen schützt Menschen, er schützt aber auch den Staat vor dem Absturz in die Willkür. Wer für sich den Schutz der Genfer Konventionen beansprucht, muss sich entsprechend verhalten.
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