ots.Audio: Weiterbetrieb Tempelhofs allein politische Entscheidung Siebert: "Rechtliche Möglichkeiten für die DB AG ausgeschöpft."
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- O-Töne Wolf-Dieter Siebert, Vorstandsvorsitzender DB Station & Service AG.MP3
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Berlin (ots)
(Berlin, 21. Juni 2007) Der Weiterbetrieb des Flughafenstandorts Berlin-Tempelhof ist nach Einschätzung der Deutschen Bahn AG nur noch durch eine entsprechende politische Entscheidung möglich. "Realistisch betrachtet sind die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft", erklärte Wolf-Dieter Siebert, Vorstandsvorsitzender der DB Station & Service AG, am Donnerstag in Berlin. Das jüngste Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts lege nahe, dass sowohl die Frage der Zuständigkeit des Gerichts als auch die Frage der Zulässigkeit der Klage negativ entschieden werden könnten. "Damit tritt klarer denn je zu Tage, dass der Flughafen Tempelhof offenbar ausschließlich auf politischem Wege gerettet werden kann. Die Bahn steht bei entsprechendem politischen Willen bereit, in einem Gesamtkonzept für den Standort Tempelhof den Flughafenbetrieb zu übernehmen."
Siebert machte erneut deutlich, dass die DB AG den Ausbau des Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) in keiner Weise beeinträchtigen will. Vielmehr gehe es darum, die großen Chancen dieses einmaligen Flughafenstandorts für die Hauptstadtregion zu erhalten. "Wir sind auch weiterhin bereit, etwas für den Wirtschaftsstandort Berlin zu tun." Die Deutsche Bahn hatte jüngst eine Feststellungsklage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht, um rechtliche Zweifel an der künftigen Nutzung von Berlin-Tempelhof als Sonderflughafen auszuräumen. Ein Gutachten des Bundesfinanzministeriums hatte diesen Weg der Klage aufgezeigt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte jedoch Bedenken gegen die Zulässigkeit der von der Bahn erhobenen Feststellungsklage zur Weiternutzung des Flughafens Tempelhof geäußert. Das Gericht verwies darauf, dass die Länder Berlin und Brandenburg eine für die Weiternutzung Tempelhofs erforderliche Änderung des Landesentwicklungsplanes bislang ablehnen. Daher sei es, so das Gericht, derzeit ungewiss, welche Auswirkung diese Änderung auf den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Schönefeld hätte.
Die Bahn hatte vorgeschlagen, Tempelhof als Sonderflughafen für einen eingeschränkten Nutzerkreis, beispielsweise Geschäftskunden, zu betreiben. Bereits heute ist die Bahn an zehn deutschen Flughäfen rund um den Flugverkehr aktiv. O-Töne Wolf-Dieter Siebert, Vorstandsvorsitzender DB Station & Service AG:
"Hier scheinen unsere rechtlichen Möglichkeiten erschöpft zu sein. Wir können es rechtlich nicht klären lassen. Wir haben Gutachten erstellen lassen. Das Bundesfinanzministerium hat Gutachten erstellen lassen, die alle zu der Auffassung gelangen: Ja, ein Weiterbetrieb ist möglich, aber eine gerichtliche Klärung dazu ist nicht gelungen. Deswegen sehen wir keine weitere Möglichkeit auf unserem Wege. Es ist nur noch der politische Weg möglich, auf den wir weiterhin hoffen. Wir, die Bahn, würden dann auch weiterhin bereit stehen, Tempelhof zu betreiben als Sonderflughafen." 35 Sekunden
"Der Senat drückt sich da ja sehr klar und eindeutig aus. Also, man muss schon verstehen und versteht aus diesen Äußerungen, dass der Senat Tempelhof nicht will, definitiv nicht will - in konsequenter Erledigung des so genannten Konsensbeschlusses, so dass man also, wenn es nach den politischen Entscheidungsträgern geht, davon ausgehen muss, dass Tempelhof auch definitiv geschlossen wird." 28 Sekunden
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