Bahn klagt gegen Europäische Kommission wegen Steuerbefreiung von Flugbenzin
Berlin (ots)
Weil die Europäische Kommission es versäumt hat, gegen die Befreiung des Flugbenzins von der Mineralöl- und Ökosteuer vorzugehen, hat die Deutsche Bahn jetzt vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg Untätigkeitsklage erhoben.
Die steuerliche Bevorzugung des Luftverkehrs verzerrt den Wettbewerb auf innerdeutschen Strecken einseitig zu Lasten der Bahn. Flugbenzin ist von sämtlichen Verbrauchssteuern befreit, während sich die Verbrauchssteuer-belastung der Bahn für Traktionsenergie (Mineralölsteuer, Ökosteuer und Stromsteuer) auf zuletzt 330,4 Millionen Euro im Jahr beläuft - bei steigender Tendenz.
Dazu Bahnchef Hartmut Mehdorn: "Die Befreiung des Flugbenzins von der Mineralöl- und Ökosteuer werten wir als unzulässige staatliche Beihilfe zu Gunsten des Luftverkehrs, der auf innerdeutschen Strecken mit dem Hochgeschwindigkeitsverkehr der Bahn konkurriert". Der deutsche Steuerzahler hat laut Subventionsbericht der Bundesregierung den Flugverkehr im Jahr 2001 durch diese Steuerbefreiung mit insgesamt 409 Millionen Euro subventioniert. Dadurch können die Fluggesellschaften in Deutschland mit Billigstangeboten gegen die Bahn antreten. Allein auf der Strecke Berlin - Frankfurt/Main macht die Subventionierung pro befördertem Fluggast rund 14 Euro aus.
Wegen dieser Wettbewerbsverzerrung hatte die Deutsche Bahn im Juli 2002 eine förmliche Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht, da gegen unzulässige staatliche Beihilfen nach der Rechtsordnung der EU nur die Brüsseler Behörde vorgehen kann. Die Europäische Kommission hat diese Beschwerde nicht aufgegriffen. Damit die Wettbewerbsbedingungen zwischen Luft- und Bahnverkehr harmonisiert werden hat die Deutsche Bahn jetzt die Luxemburger Richter angerufen. Die Bahn rechnet mit einer Prozessdauer von ein bis zwei Jahren.
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