GDL läßt Tarifverhandlungen scheitern
Berlin (ots)
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat am späten Freitagabend die Verhandlungen im Rahmen der Tarifrunde 2003 zwischen dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) und der GDL erneut für gescheitert erklärt. "Wir bedauern das sehr", sagte Bahnchef Hartmut Mehdorn im Anschluss an die Verhandlungsrunde, "seit Beginn der Tarifrunde im Januar 2003 haben wir alle nur denkbaren Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft, um einen Tarifabschluss mit allen drei Bahn-Gewerkschaften zu erzielen. Das Verhalten der GDL ist für uns nicht mehr nachvollziehbar. Hier werden allein organisationspolitische Interessen verfolgt. Die Interessen der Bahn-Mitarbeiter stehen bei der GDL offensichtlich nicht mehr im Mittelpunkt."
Personalvorstand Dr. Norbert Bensel: "Wir haben einen Tarifabschluss, der von unseren Mitarbeitern und der Öffentlichkeit als fair anerkannt wird. Wir haben mit den Einmalzahlungen eine soziale Komponente für untere Einkommensgruppen. Wir haben in Zeiten von Rekordarbeitslosigkeit einen Abschluss, der keinen zusätzlichen Druck auf die Beschäftigung der Bahn ausübt. Und wir haben die endgültige Ost-West-Anpassung geschafft. Ein eventueller Streik auf dem Rücken der Kunden wäre deshalb völlig unverständlich."
Am 31. März 2003 war das Schlichtungsverfahren zwischen der GDL und dem Agv MoVe mit einem einvernehmlichen Schlichterspruch beendet worden. Die Schlichter Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, ehemaliger Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, und Prof. Dr. Wolfgang Hromadka, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht an der Universität Passau, hatten auf der rechtlichen Grundlage der Tarifeinheit die personalpolitische Notwendigkeit eines einheitlichen Tarifwerkes für die Bahn zum Wohle des Unternehmens und der Beschäftigten betont.
Die Schlichter hatten empfohlen,
- dass die GDL und die Verhandlungsgemeinschaft Transnet/GDBA sobald wie möglich Verhandlungen darüber aufnehmen sollen, wie eine Kooperation zwischen den drei Bahngewerkschaften herbeigeführt werden kann. Dadurch soll die GDL die Federführung für alle Forderungen und Regelungen, die die Lokomotivführer betreffen, bekommen. Außerdem sollen sich alle Forderungen und Regelungen bezüglich der Lokführer in das Gesamtgefüge des Bahn-Tarifwerkes einfügen.
- dass zwischen der Bahn und den Bahngewerkschaften Verhandlungen insbesondere zur Verbesserung der Entgeltstrukturen, zu Fragen der Arbeitszeit und der Zulagen so schnell wie möglich aufgenommen werden sollen. Vor diesen Verhandlungen sollte allerdings die empfohlene Vereinbarung zwischen der GDL und der Verhandlungsgemeinschaft Transnet/GDBA von den Gewerkschaften verhandelt werden.
- dass der Agv MoVe und die Bahn für den Fall des Zusammenwirkens von GDL und Transnet/GDBA bereit sind, der Selbstständigkeit der GDL auch durch die Gestaltung der lokführerspezifischen tarifvertraglichen Regelungen innerhalb des einheitlichen Tarifwerkes Rechnung zu tragen.
- dass der Tarifabschluss vom 15. März 2003 zwischen Bahn und Transnet/ GDBA auch mit der GDL abgeschlossen wird.
In der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission heißt es weiter, dass die GDL bereit sein solle, auf die weitere Verfolgung eines Spartentarifvertrages für Lokomotivführer zu verzichten. Spezifische tarifvertragliche Regelungen, wie etwa für Lokomotivführer, sollen auch in Zukunft in einem einheitlichem Tarifwerk eingebettet bleiben.
Mit der heutigen erneuten Erklärung des Scheiterns ignoriert die GDL die Einigungsempfehlung der beiden Schlichter, die sie ursprünglich einvernehmlich mitgetragen hat. "Die Schlichter und wir hatten gehofft, mit unseren Anstrengungen in den letzten Wochen im Interesse aller Beteiligten den Tarifkonflikt beizulegen und eine Basis für die wettbewerbsfähige und zukunftsfähige Tarifpolitik der Bahn zu schaffen. Dieses Ziel setzt die GDL leichtfertig aufs Spiel", so Personalvorstand Dr. Norbert Bensel.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann in einem Unternehmen mit mehreren Gewerkschaften immer nur ein Tarifvertrag angewendet werden, und ein solcher besteht bereits. Es gilt der sogenannte Grundsatz der Tarifeinheit. Ein eventueller Arbeitskampf wäre nicht rechtmäßig und würde dem Unternehmen und seinen Kunden erheblichen Schaden zufügen.
Werner W. Klingberg Konzernsprecher Tel. 030 297-61180 Fax 030 297-62086
Uwe Herz Stellv. Konzernsprecher Tel. 030 297-61128www.bahn.de/presse Fax 030 297-61935medienbetreuung@bahn.de
Herausgeber: Deutsche Bahn AG Kommunikation, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin Verantwortlich für den Inhalt: Dieter Hünerkoch
Original content of: Deutsche Bahn AG, transmitted by news aktuell