Ors1195: Deutsche Bahn erweitert Kundenrechte
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Berlin (ots)
Anmoderation
Die Deutsche Bahn hat heute (am 3.2.2004) in Berlin ihre Kundencharta für den Fernverkehr vorgestellt. In ihr verpflichtet sich das Unternehmen, zum 1. Oktober 2004 weitere Entschädigungsleistungen rechtsverbindlich einzuführen. An der Ausarbeitung der Kundencharta waren das Verbraucherministerium und das Verkehrsministerium intensiv beteiligt.
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Die Verantwortlichen aus Bahn, Verbraucherministerium und Verkehrsministerium versprechen sich von der Selbstverpflichtung eine Erhöhung der Attraktivität der Bahn. Das Unternehmen verpflichtet sich in ihrer Kundencharta im wesentlichen zu folgenden Leistungen: hat ein Zug am Zielbahnhof des Reisenden mehr als 60 Minuten Verspätung, erhält der Fahrgast eine Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des Fahrkartenwertes. Diese Zusage gilt erstmalig nicht nur für einen einzelnen Zug, sondern umfasst die gesamte Reisekette. Die Regelung gilt auch dann, wenn ein Zug ausfällt. Hartmut Mehdorn, der Vorstandsvorsitzende der DB AG, fasst noch einmal die Fakten für den Fernverkehr zusammen:
O-Ton Hartmut Mehdorn, Vorstandsvorsitzender Deutsche Bahn AG (34 Sekunden)
Wir sagen jedem, der durch das Verschulden der Bahn länger als 60 min Verspätung hat, der kriegt dort einen Ausgleich in der Höhe von 20 Prozent, und wir meinen damit die Reisekette und nicht nur einen Zug sondern auch, wenn er umsteigt. Am Zielbahnhof wird gemessen - das ist auch eine Verbesserung, und es gibt so viele Dinge, die sich insgesamt verändern. Ich denke, wir sind hier einen Schritt in Richtung Kundennähe gegangen und den müssen wir jetzt gut umsetzen, dass es auch funktioniert, sonst wäre es nicht richtig. Und ich glaube, dass wir hier auch mit dem Thema wirklich vorangekommen sind, das ist schon mal wichtig.
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Die weiteren Eckpfeiler der Kundencharta: Im Gegensatz zur heutigen Kulanzregelung zahlt die Bahn ab 1. Oktober für alle Fernverkehrszüge eine Entschädigung. Kann der Kunde seine Reise bis 24 Uhr nicht wie geplant fortsetzen, übernimmt die Bahn unter anderem die Kosten für Übernachtung oder Taxifahrt in Höhe von maximal 80 Euro. Heute gilt diese Regelung erst ab ein Uhr nachts. Die Deutsche Bahn unterstützt eine von der Bundesregierung initiierte neutrale, verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle Mobilität.
Verkehrsminister Manfred Stolpe:
O-Ton Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (35 Sekunden)
Ich freue mich als jahrzehntelanger Bahnkunde und als Verkehrsminister über das, was jetzt hier gestaltet worden ist. Der Service der Deutschen Bahn wird deutlich verbessert, und die Gewinner sind ganz ohne Zweifel die Bahnkunden dabei. Es wird ein Rechtsanspruch angeboten, ein einklagbarer Rechtsanspruch, auch, wenn es eine einseitige Regelung ist, und es handelt sich um eine handfeste, eine echte und auch eine schnelle Lösung wie sie auf dem Gesetzgebungsweg so gar nicht gestaltbar gewesen ist.
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Für Verbraucherministerin Renate Künast hat die Kundencharta für den Verbraucherschutz Vorbildcharakter.
O-Ton Bundesverbraucherministerin Renate Künast (26 Sekunden)
Alles in allem kann man und muss man sagen, wenn ich ein Fazit ziehe, mit dieser Kundencharta wird die Rechtsposition der Fahrgäste erheblich verbessert - jetzt ist es nämlich wirklich eine Rechtsposition, auf die man sich berufen kann. Es ist für uns ein Vorhaben aus dem Aktionsplan Verbraucherschutz und man kann sagen, wir haben jetzt hier ein Modell, das passt für Deutschland, das passt für die Bahn, das passt für die Verbraucherinnen und Verbraucher, und es schafft die nötige Klarheit ohne Kulanz auszuschließen.
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Die neue Regelung ist künftig für jeden Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesbar. Somit haben die Fahrgäste der Deutschen Bahn im Fernverkehr einen Rechtsanspruch auf Entschädigung.
Pressekontakt:
Claire Lackmann,
Deutsche Bahn AG, Kommunikation
Medienbetreuung Fernsehen/Hörfunk
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin
Tel. 030/29761939
Fax. 030/29761971
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