Deutsche Bahn stärkt Kundenrechte im Fernverkehr
Frankfurt am Main (ots)
Neu ab 1. Oktober: Rechtsverbindlicher Anspruch auf Entschädigung von 20 Prozent des Fahrpreises im Verspätungsfall / Pauschalbeträge für Benutzer von Zeitkarten und BahnCard 100 / 16 000 Mitarbeiter geschult
Die Deutsche Bahn hat heute in Frankfurt am Main wichtige Details ihrer Kundencharta für den Fernverkehr vorgestellt. Zentrales Thema war die rechtsverbindliche Entschädigung im Verspätungsfall, die Kunden des Fernverkehrs ab dem 1. Oktober erhalten. Dr. Karl-Friedrich Rausch, Vorstand Personenverkehr: "Bei uns steht der Kunde im Mittelpunkt. Aus diesem Grund haben wir die Kundenrechte deutlich verbessert. Wurden bisher unsere Fahrgäste im Fernverkehr bei Verspätungen auf Kulanzbasis entschädigt, besteht künftig ein Rechtsanspruch."
Die DB-Kunden erhalten damit erstmals eine einheitliche und rechtsverbindliche Zusage auf Entschädigung, wenn ihre Fernverkehrsreise über 60 Minuten verspätet endet und die Bahn für die Ursachen der Verspätung verantwortlich ist. Diese Zusage gilt nicht nur für Verspätungen eines einzelnen Zuges, im Gegensatz zur bisherigen Kulanzregelung umfasst die zukünftige Leistung der Bahn die gesamte Reisekette im Fernverkehr einschließlich eines eventuellen Zugausfalls.
Der Reisende erhält im Verspätungsfall eine so genannte Gutscheinkarte. Diese wird ihm unmittelbar im Zug oder während der nächsten zwei Tage am Service Point und im DB ReiseZentrum ausgehändigt. Die Gutscheinkarte kann er innerhalb eines Monats zusammen mit der betreffenden Fahrkarte im DB ReiseZentrum oder einer DB Agentur vorlegen. Kauft er sofort eine neue Fahrkarte, wird die Entschädigungssumme mit dem Fahrpreis verrechnet. Andernfalls wird ein Gutschein ausgestellt, der innerhalb von 12 Monaten beim Kauf einer Fahrkarte, BahnCard oder Zeitkarte verrechnet werden kann.
Der Reisende erhält zwanzig Prozent des für die von der Verspätung betroffenen Strecke bezahlten Fahrpreises als Entschädigung. Der Mindestbetrag liegt bei fünf Euro. Für Kunden mit Zeitkarten und BahnCard 100 bietet die Bahn eine pauschale Entschädigung an, die sich an dem durchschnittlichen Preis einer Fahrt mit diesen Karten orientiert: Zeitkarteninhaber erhalten fünf Euro in der 2. und 7,50 Euro in der 1. Klasse, BahnCard 100-Kunden zehn Euro in der 2. und 15 Euro in der 1. Klasse.
Reisende im ICE-Sprinter bekommen zusätzlich bereits nach einer Verspätung von über 30 Minuten den ICE-Sprinter-Aufpreis als Gutschein erstattet (2. Klasse: 10 EURO; 1. Klasse: 15 EURO). Für Kunden im Nachtreiseverkehr wird die Entschädigung ab einer Verspätung von über 120 Minuten angeboten.
Kann der Kunde seine Reise bis 24 Uhr nicht wie geplant fortsetzen, übernimmt die Bahn die Kosten für Taxifahrt oder Übernachtung in Höhe von maximal 80 Euro. Bisher galt diese Regelung erst ab ein Uhr nachts.
An der Ausarbeitung der Kundencharta haben die Bundesministerien für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft intensiv mitgearbeitet.
Die bahninterne Umsetzung der Charta wurde umfassend vorbereitet. Allein in den letzten drei Monaten hat die Bahn 16.000 Mitarbeiter zum Thema Kundenrechte im Fernverkehr geschult.
Zusätzlich zu den Leistungen bei Verspätungen umfasst die Kundencharta im Fernverkehr weitere Serviceversprechen der Bahn. Dazu gehören unter anderem die Themen Reiseinformation, Service im Zug und einfacher Fahrkartenkauf. Dr. Rausch: "Mit der Kundencharta setzt die Bahn ihren Weg zu mehr Service und Qualität konsequent fort. Die Position der Bahn gegenüber Auto und Flugzeug wird damit deutlich gestärkt."
Ab dem 14. September steht die Bahn ihren Kunden unter der Rufnummer 01805 788 015 (12 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz) täglich von 6 bis 22 Uhr für Fragen zum Thema Kundencharta zur Verfügung.
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