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Deutsche Bahn stärkt Kundenrechte im Fernverkehr

Frankfurt am Main (ots)

Neu ab 1. Oktober: Rechtsverbindlicher Anspruch auf Entschädigung
   von 20 Prozent des Fahrpreises im Verspätungsfall / 
   Pauschalbeträge für Benutzer von Zeitkarten und BahnCard 100 / 
   16 000 Mitarbeiter geschult
Die Deutsche Bahn hat heute in Frankfurt am Main wichtige Details
ihrer Kundencharta für den Fernverkehr vorgestellt. Zentrales Thema
war die rechtsverbindliche Entschädigung im Verspätungsfall, die
Kunden des Fernverkehrs ab dem 1. Oktober erhalten. Dr.
Karl-Friedrich Rausch, Vorstand Personenverkehr: "Bei uns steht der
Kunde im Mittelpunkt. Aus diesem Grund haben wir die Kundenrechte 
deutlich verbessert. Wurden bisher unsere Fahrgäste im Fernverkehr
bei Verspätungen auf Kulanzbasis entschädigt, besteht künftig ein
Rechtsanspruch."
Die DB-Kunden erhalten damit erstmals eine einheitliche und
rechtsverbindliche Zusage auf Entschädigung, wenn ihre
Fernverkehrsreise über 60 Minuten verspätet endet und die Bahn für
die Ursachen der Verspätung verantwortlich ist. Diese Zusage gilt
nicht nur für Verspätungen eines einzelnen Zuges, im Gegensatz zur
bisherigen Kulanzregelung umfasst die zukünftige Leistung der Bahn
die gesamte Reisekette im Fernverkehr einschließlich eines
eventuellen Zugausfalls.
Der Reisende erhält im Verspätungsfall eine so genannte
Gutscheinkarte. Diese wird ihm unmittelbar im Zug oder während der
nächsten zwei Tage am Service Point und im DB ReiseZentrum
ausgehändigt. Die Gutscheinkarte kann er innerhalb eines Monats
zusammen mit der betreffenden Fahrkarte im DB ReiseZentrum oder einer
DB Agentur vorlegen. Kauft er sofort eine neue Fahrkarte, wird die
Entschädigungssumme mit dem Fahrpreis verrechnet. Andernfalls wird
ein Gutschein ausgestellt, der innerhalb von 12 Monaten beim Kauf
einer Fahrkarte, BahnCard oder Zeitkarte verrechnet werden kann.
Der Reisende erhält zwanzig Prozent des für die von der Verspätung
betroffenen Strecke bezahlten Fahrpreises als Entschädigung. Der
Mindestbetrag liegt bei fünf Euro. Für Kunden mit Zeitkarten und
BahnCard 100 bietet die Bahn eine pauschale Entschädigung an, die
sich an dem durchschnittlichen Preis einer Fahrt mit diesen Karten
orientiert: Zeitkarteninhaber erhalten fünf Euro in der 2. und 7,50
Euro in der 1. Klasse, BahnCard 100-Kunden zehn Euro in der 2. und 15
Euro in der 1. Klasse.
Reisende im ICE-Sprinter bekommen zusätzlich bereits nach einer
Verspätung von über 30 Minuten den ICE-Sprinter-Aufpreis als
Gutschein erstattet (2. Klasse: 10 EURO; 1. Klasse: 15 EURO). Für
Kunden im Nachtreiseverkehr wird die Entschädigung ab einer
Verspätung von über 120 Minuten angeboten.
Kann der Kunde seine Reise bis 24 Uhr nicht wie geplant
fortsetzen, übernimmt die Bahn die Kosten für Taxifahrt oder
Übernachtung in Höhe von maximal 80 Euro. Bisher galt diese Regelung
erst ab ein Uhr nachts.
An der Ausarbeitung der Kundencharta haben die Bundesministerien
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft intensiv mitgearbeitet.
Die bahninterne Umsetzung der Charta wurde umfassend vorbereitet.
Allein in den letzten drei Monaten hat die Bahn 16.000 Mitarbeiter
zum Thema Kundenrechte im Fernverkehr geschult.
Zusätzlich zu den Leistungen bei Verspätungen umfasst die
Kundencharta im Fernverkehr weitere Serviceversprechen der Bahn. Dazu
gehören unter anderem die Themen Reiseinformation, Service im Zug und
einfacher Fahrkartenkauf. Dr. Rausch: "Mit der Kundencharta setzt die
Bahn ihren Weg zu mehr Service und Qualität konsequent fort. Die
Position der Bahn gegenüber Auto und Flugzeug wird damit deutlich
gestärkt."
Ab dem 14. September steht die Bahn ihren Kunden unter der
Rufnummer 01805 788 015 (12 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz)
täglich von 6 bis 22 Uhr für Fragen zum Thema Kundencharta zur
Verfügung.
Hinweis für elektronische Medien:

Kontakt:

TV-Service der Bahn zur Verfügung (Beta SP, ATM, DVD, VHS). Kontakt:
www.db.de/presse

Hörfunkredaktionen erhalten O-Töne auf www.db.de/presse und
www.presseportal.de

Pressegrafiken können Sie unter www.db.de/presse herunterladen.

Werner W. Klingberg
Konzernsprecher
Tel. 030 297-61180
Fax 030 297-61935
Medienbetreuung@bahn.de
www.db.de/presse

Gunnar Meyer
Sprecher Personenverkehr
Tel. 030 297-60010
Fax 030 297-60012

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