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Verwaltungsgericht Köln bestätigt Trassenvergabe der DB Netz AG

Berlin (ots)

Gericht wertet Bescheide der Aufsichtsbehörde Eisenbahn-Bundesamt 
   zur Trassenvergabe als rechtswidrig - Fernverkehr nach Sylt 
   vorerst gesichert
Heute hat das Verwaltungsgericht Köln in vier Eilverfahren die
Rechtsauffassung der DB Netz AG zu Trassenvergaben bestätigt. Mit
dieser Entscheidung sind diesbezügliche Rechtsstreitigkeiten zwischen
der DB Netz AG und dem Eisenbahn-Bundesamt vorläufig entschieden. Die
Entscheidungen des Eisenbahn-Bundesamtes hätten konkret zum
weitgehenden Erliegen des Fernverkehrs auf der Relation von Hamburg
nach Westerland auf Sylt geführt.
Gegenstand des Verfahrens ist die jährliche Vergabe von Trassen
für den Jahresfahrplan des Folgejahres. Melden
Eisenbahnverkehrsunternehmen gleiche oder sich überlagernde
Trassenwünsche an, ist es Aufgabe der DB Netz AG diese Konflikte zu
lösen. Diese Entscheidungen werden nach transparenten und für alle
Eisenbahnverkehrsunternehmen bekannten Kriterien getroffen. Zwei
dieser Kriterien hatte das Eisenbahn-Bundesamt als rechtswidrig
untersagt. Dazu gehört das Kriterium der vertraglichen Bindung aus
dem Vorjahr sowie die Bevorzugung von Anmeldungen regelmäßiger
Verkehre, wie Taktverkehre. Nach Auffassung des Eisenbahn-Bundesamtes
wäre dem Nahverkehr Vorrang einzuräumen gewesen. Das Gericht hat mit
seinem Urteil nun die Auffassung der DB Netz AG bestätigt, dass die
gewählten Kriterien sachgerecht und diskriminierungsfrei gestaltet
sind und damit die Trassenvergabe rechtmäßig erfolgt ist.
In seiner Begründung moniert das Gericht unter anderem, dass die
Behörde die sehr grundsätzlichen Fragen der Trassenvergabe mitten in
der laufenden Fahrplanerstellung aufgegriffen habe, obwohl der
Behörde die Problematik seit langem bekannt war. Darüber hinaus hatte
der Gesetzgeber der AEG-Novelle entschieden, dass der Fahrplanprozess
für das Jahr 2006 noch nach den alten Regeln zu erfolgen habe.
Bereits im vergangenen Jahr war die vom Eisenbahn-Bundesamt
unverändert vertretene Auffassung vom Verwaltungsgericht Köln als
rechtswidrig bewertet worden.
Martin Walden                 Hans-Georg Zimmermann
Sprecher Fahrweg              Stellv. Sprecher Fahrweg
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