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ZWEITVERSAND WG. FEIERTAG Deutsche Bahn gewährleistet Sicherheit an Bahnübergängen Vom Eisenbahn-Bundesamt verfügte Sperrung oder Sicherung durch Posten nicht mehr erforderlich

Berlin (ots)

(Frankfurt/M., 16. Mai 2007)  Die zusätzlichen
Sicherungsmaßnahmen an rund 200 Bahnübergängen, die das 
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) der Deutschen Bahn AG auferlegt hatte, sind
nicht weiter erforderlich. Das EBA konnte sich damit nach 
Einschaltung unabhängiger Gutachter der Argumentation der Deutschen 
Bahn anschließen. Die Gutachter haben die Gewährleistung der 
Sicherheit an Bahnübergängen zweifelsfrei bestätigt.
In zwei Fällen hatten sich in der vergangenen Woche an Bahnübergängen
in Bonn Schranken geöffnet, während die letzten Wagen eines Zuges den
Bahnübergang noch nicht verlassen hatten. Das Eisenbahn-Bundesamt 
hatte daraufhin der Deutschen Bahn AG auferlegt, Bahnübergangsanlagen
derselben Bauart durch zusätzliche Posten abzusichern oder 
nötigenfalls für den Straßenverkehr zu sperren.
Hiergegen hatte die Deutsche Bahn Widerspruch eingelegt und eine 
Maßnahme vorgeschlagen, wonach die betroffenen Bahnübergangsanlagen 
im Stellwerk manuell durch Knopfdruck geöffnet und geschlossen 
werden. Ein vorzeitiges Öffnen der Schranken wäre damit verhindert 
worden.
Für bestimmte Bahnübergangstechniken hat das EBA nun ein Verfahren 
zur Gewährleistung der Sicherheit angeordnet, bei dem das 
Stellwerkspersonal mitwirkt. Die bereits getroffenen Maßnahmen zur 
Sicherung durch Posten oder Sperrung von Bahnübergängen können jetzt 
aufgehoben werden.
Diana Scharl
Sprecherin Netz
Tel. +49 (0) 69 297 32001
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