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Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis

Wiesbaden (ots)

Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, kann bei der
Bundestagswahl am 18. September 2005 grundsätzlich nur derjenige
wählen, der in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist. Von Amts
wegen werden alle Wahlberechtigten, die am 35. Tag vor der Wahl, also
am 14. August 2005, bei der Meldebehörde der Gemeinde mit
Hauptwohnung gemeldet waren, dort in das Wählerverzeichnis
eingetragen. Die Wahlberechtigten erhalten dann von ihrer
Gemeindebehörde spätestens bis zum 28. August 2005 eine
Wahlbenachrichtigungskarte, auf der auch vermerkt ist, in welchem
Wahllokal sie am 18. September 2005 ihre Stimme abgeben können.
Die Wählerverzeichnisse werden bei den Gemeindebehörden fünf Tage,
und zwar in der Zeit vom 29. August bis 2. September 2005, für
Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wer bis zum 28.
August 2005 noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat und
der Auffassung ist, dennoch wahlberechtigt zu sein, sollte sich
unverzüglich mit dem Wahlamt am Ort seiner Hauptwohnung in Verbindung
setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.
Weitere Auskünfte gibt:
Heinz-Christoph Herbertz,
Telefon: (0611) 75-2345,
E-Mail:  bundeswahlleiter@destatis.de
ots-Originaltext
Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

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