Keine amtlichen Umschläge bei der Urnenwahl
Wiesbaden (ots)
Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass wie bundesweit erstmalig bei der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 auch bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 bei der Urnenwahl keine amtlichen Wahlumschläge mehr verwendet werden.
Um das Wahlgeheimnis zu wahren, muss der Wähler in der Wahlkabine seinen Stimmzettel nachdem er ihn gekennzeichnet hat in der Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wähler wirft dann den so gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, wenn dieser
seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet hat oder seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat.
Durch den Wegfall der Wahlumschläge wird für die Wähler der Vorgang der Stimmabgabe leichter, die Stimmen können schneller ausgezählt werden und die Gemeinden sparen die Kosten der Umschläge.
Weitere Auskünfte gibt: Heinz-Christoph Herbertz, Telefon: (0611) 75-2345, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
ots-Originaltext Statistisches Bundesamt
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